Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Lente-Poertgen: Das neue Bürgergeld in Sozialhilfe und Grundsicherung

Angeboten von Juristische Fachseminare
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Lente-Poertgen: Das neue Bürgergeld in Sozialhilfe und Grundsicherung

Referentin: Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen


Sie vertreten anwaltlich die Interessen
• von Beziehern staatlicher Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw.  • von Mandanten, die aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage oder Trennung vor einem solchen Bezug stehen, zur Miete wohnen bzw. in ihrer Eigentumswohnung, im eigenen Haus leben, bzw. • von Vermietern, die an den genannten Personenkreis Wohnraum vermieten bzw. vermieten wollen? 
Dann stellen sich oft Fragen zur Schnittstelle Sozialrecht / Miet- bzw. Wohnungseigentumsrecht / Familienrecht, ohne deren Kenntnis Sie keine umfassende Beratung leisten können! Die zum 01.01.2023 geplante Einführung des sog. Bürgergeldes enthält gravierende Änderungen, die zT in ihren Auswirkungen drastisch sind.
Im Einzelnen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf seiner Homepage als "eye-catcher" auf das geplante neue Bürgergeld hin:
"Bürgergeld: Starkes Signal für Sicherheit und Respekt Mit dem Bürgergeld-Gesetz bringt die Bundesregierung zentrale Regelungen zur Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe auf den Weg. Das bedeutet: Deutliche Verbesserungen bei den Regelbedarfen, Einkommens-freibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen."
Das LIVE ONLINE Seminar behandelt in Form einer strukturierten Übersicht die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis:
• Neuregelung zur Erreichbarkeit bei Ortsabwesenheit • Angleichung der Regelungen zum laufenden und Einmaleinkommen; Bildung eines sog. Verteilzeitraumes nur noch bei Nachzahlungen mit zwingendem Beginn im Zuflußmonat • Neuregelung in § 11a SGB II bei Aufwandsentschädigungen und Mutterschaftsgeld sowie Einnahmen von Schülern • zahlreiche Änderungen bei den Absetzbeträgen, § 11b SGB II • Einführung einer Karenzzeit beim Vermögen mit zahlreichen weiteren massiven Änderungen bis zur Übertragung nicht ausgeschöpfter Absetzbeträge einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf andere • Änderungen bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten mit Abschlägen einschließlich geänderter Mitwirkungsregelungen • Einführung einer sog. Karenzzeit vor Einleitung von Kostensenkungsmaßnahme bei den Wohn- und Heizkosten, auch bei Versterben eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft • Einführung eines Mindestbetrages bei Erstattungsforderungen • Ergänzungen der §§ 60, 66, 67 SGB I bei Mitwirkungsverlangen in Bezug auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (gestrichen im Kabinettsbeschluss) • Änderungen bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung • Änderungen bei Sanktionen

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.