Onlineseminar5 Std.Arbeitsrecht

Live-Online-Seminar: Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat - mit den Neuerungen durch KostRÄndG 2021

Angeboten von HERA FortbildungsinstitutReferent: Horst-Reiner Enders, geprüfter Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
220,00 €

Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h)Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem FI der Rechtsanwaltskammer StuttgartAls Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.Sie erhalten dann am Freitag, 16.10.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.Inhalt: Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.In dem Seminar wird die Abrechnung in arbeitsrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet werden neben grundsätzlichen Dingen auch schwierige Abrechnungssituation. Der Dozent zeigt anhand zahlreicher praxisnaher Fälle die richtige Vergütungsabrechnung auf. Aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen in der Praxis wird erläutert.Ein Schwerpunkt des Seminars ist auch die anwaltliche Vergütungsvereinbarung. Betrachtet wird nicht nur, was bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH, des BGH und anderer aktueller Rechtsprechung zu beachten ist, sondern auch, in welchen Mandatssituationen sich welche Art der Vergütung anbietet. Themenschwerpunkte sind u. a.:Die Tätigkeit rund um den Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag: Beratung oder Vertretung? Gegenstandswert? Betrachtung des Arbeitsverhältnisses und des privatrechtlichen Dienstverhältnisses!Entwurf eines Arbeits- oder Dienstvertrags: Beratung oder Vertretung? Gegenstandswert?Vergütungsvereinbarung: Was muss der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH beachten? Übersicht über unzulässige Klauseln in Vergütungsvereinbarungen! Auch eine vereinbarte Zeitvergütung kann unangemessen hoch sein!Einbeziehung der Abfindung in den Gegenstandswert – Erfolgshonorar?Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, und was bei Beratungshilfe?Mehrvergleich mit Prozesskostenhilfe: Nach Neuregelung in § 48 Abs. 1 RVG kein Erstreckungsantrag mehr erforderlich? Klarstellende Entscheidung des BAG zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich! Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse? Wahlanwaltsvergütung trotz PKH! In welchen Fällen ist das möglich!Verbindung von VerfahrenTrennung von VerfahrenAußergerichtlicher Gesamtvergleich von mehreren gerichtlich anhängigen VerfahrenMitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem der gerichtlichen VerfahrenReferent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, NeuwiedAutor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders

Termin / Kursort

Online-Seminar

Mo., 19.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 19.10.2026 09:00 bis 14:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar
Referent
Horst-Reiner Enders, geprüfter Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Preise
Normalpreis
220,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.