Live-Online-Seminar: Bauinsolvenzrecht

Rechtsgebiet:
  • Bau- und Architektenrecht
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
215,00 €
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Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Bau- und Architekten- und Insolvenzrecht (5 h)
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Mittwoch, den 08.06.2022 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Sie können auch in Präsenz teilnehmen. Anmeldungen für eine Präsenzteilnahme hier.

Inhalt:

Statistik Bauinsolvenzen in Deutschland

Das Insolvenzverfahren

Insolvenzgründe

Insolvenzantragsverfahren

Insolvenzantrag und die Auswirkungen auf den Bauvertrag
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Rechtstellung des Schuldners
Starker / Schwacher Insolvenzverwalter
Fortführung des Bauvertrages
Restabwicklungsvereinbarung
Aufrechnungsmöglichkeiten
Kündigungsmöglichkeiten durch den Besteller
Nach BGB (Freie Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund)
Nach VOB/B

Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wahlrecht des Insolvenzverwalters § 103 InsO
Aufspaltung des Bauvertrages § 105 InsO
Insbesondere insolvenzrechtlicher / baurechtlicher Meinungsstand zu den Auswirkungen auf die Mängelansprüche
Abrechnung und Abwicklung des nicht fortgeführten Bauvertrages
aa. Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung (kein Abrechnungsverhältnis durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
bb. Aufrechenbare Gegenforderungen des Bestellers
Aufrechnungsvoraussetzungen, insbesondere § 95 I S. 3 InsO
Ansprüche wegen Mängeln
Restfertigstellungsmehrkosten
Vertragsstrafe / Verzug
Sicherheiten

Bautypische Probleme des Insolvenzanfechtungsrechts
Entgegennahme von Leistungen des Schuldners und anschließende Aufrechnung gegen hieraus resultierende Forderungen
Anfechtung gegenüber dem Globalzessionar („Werthaltigmachen“ von Forderungen)
Direktzahlungen

Prozessuale Besonderheiten

Prozessunterbrechung
- § 240 ZPO im Antragsverfahren / im eröffneten Verfahren
Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsgerichtsvereinbarung
Aufnahme eines Aktivprozesses durch den Insolvenzverwalter
Feststellungsklage des Insolvenzgläubigers und Streitwert

Referentin:
Incoronata Cruciano, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architekten und Handels- und Gesellschaftsrecht, Schiebe und Collegen, Rechtsberatung Insolvenzverwaltung Sanierung, Frankfurt a.M.

Termin / Kursort

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