Live-Online-Seminar: Haftungsfallen im Erbrecht - und wie man sie vermeidet!

Rechtsgebiet:
Erbrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
215,00 €
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Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Erbrecht (5 h)Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.Sie erhalten dann am Mittwoch, 11.10.2023 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann in Präsenz teilnehmen.Eine Teilnahme in Präsenz buchen Sie bitte hier unter der Kurs-Nr. 23-R135PZiel des Seminars ist es, Sie vor Haftungsfallen im Erbrecht zu bewahren. Der Referent erörtert gemeinsam mit Ihnen typische Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht und deren Risiken, beginnend bei der Annahme des Mandats und der Abrechnung bis zur eigentlichen Bearbeitung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.A. “Das geht ja gut los”I. Interessenkollision – erkennen und vermeidenII. Sicherung des anwaltlichen VergütungsanspruchsIII. Ohne geht´s nicht: VergütungsvereinbarungB. “Ich kümmere mich darum”I. Verwandtschaftsverhältnisse prüfenII. AkteneinsichtC. “Nichts mehr da”I. Vorsicht bei der AusschlagungII. Haftung der ErbengemeinschaftD. “Immer wieder gerne genommen”I. “Falscher” GüterstandII. Bindungswirkung gem. § 2271 BGB III. “Auf den Erbverzicht verzichten”E. “Das ist meine Tante”Pflichtteilsquote im “Normalfall”F. “Zehn Jahre sind keine Zeit”I. Gläubiger und Schuldner des PflichtteilergänzungsanspruchesII. Klage gegen den Beschenkten aus § 2329 BGBG. “Leider zu spät”I. Fristen bei minderjährigen BeteiligtenII. Verjährung des PflichtteilsanspruchesIII. Ende der Hemmung durch StufenklageIV. Verjährung des Pflichtteilergänzungsanspruch-es gem. § 2325, 2329 BGBV. Rechtsmittelfristen im ErbscheinsverfahrenH. “Ich rüge Verspätung”I. Selbständigkeit der Stufen einer Stufenklage gem. § 254 ZPOII. Mögliche Anträge in der 1. Stufe im PflichtteilsprozessIII. Miterbe im Prozess ist SchuldnerIV. Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. §780 ZPOV. Kostenentscheidung der StufenklageReferent: Stephan Rißmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist im Erbrecht (DVEV)

Termin / Kursort

Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!