Onlineseminar5 Std.Arbeitsrecht

Live-Online-Seminar: Massenentlassung - doch noch ein Ende des Schreckens?

Angeboten von HERA FortbildungsinstitutReferent: Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
220,00 €

Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht (2 x 2,5 h)
  • Kooperationsveranstaltung mit dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und der Rechtsanwaltskammer Koblenz -
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Mittwoch, 27.05.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Termine:
Mo. 31.05.2027 - 14.00 - 16.45 Uhr
Di. 01.06.2027 - 14.00 - 16.45 Uhr
Seminarinhalt:
Bedeutung der Massenentlassungs-Richtlinie (MERL) und Verhältnis zu § 17 ff. KSchG
Ziele des Massenentlassungsverfahrens
Aufbau des Massenentlassungsverfahrens in 2 Abschnitten – Konsultation und Anzeige
Die Tatbestandsvoraussetzungen der Massenentlassung
Autonome Auslegung durch den EuGH
Betrieb iSd. MERL
Arbeitnehmer iSd MERL
Arbeitgeber iSd MERL
Zu berücksichtigende Arbeitnehmer („idR Beschäftigte“)
Entlassung = Kündigung
Einordung der vom Arbeitgeber veranlassten Kündigungen
Wann ist eine Kündigung „veranlasst“?
Berücksichtigung der auf Veranlassung Ausgeschiedenen bei den Schwellenwerten
Aber: Kein Massenentlassungsschutz für die auf Veranlassung Ausgeschiedenen
Der 30-Tage-Zeitraum
Abweichende Berechnung bei Nachkündigungen von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz
1. Abschnitt des Massenentlassungsverfahrens: Das Konsultationsverfahren
Zweck des Konsultationsverfahrens
Verantwortlicher Arbeitgeber
Welches Gremium ist zu beteiligen?
Wann ist zu beteiligen?
Die Durchführung des Konsultationsverfahrens
Die Unterrichtung
Die Beratung
Die Beendigung
Die Verbindung mit §§ 111 ff. BetrVG
2. Abschnitt des Massenentlassungsverfahrens: Das Anzeigeverfahren
Zweck des Anzeigeverfahrens
Rechtscharakter des Anzeigeverfahrens
Zuständige Behörde
Zeitpunkt der Anzeige
Inhalt der Anzeige
Mussangaben der Anzeige
Sollangaben der Anzeige
Gewandelte Bedeutung der Entlassungssperre
Praktische Bedeutungslosigkeit der Freifrist
Folgen von Fehlern im Massenentlassungsverfahren
Trennung der beiden Verfahrensabschnitte auch bei den Rechtsfolgen
Sanktion für Fehler im Konsultationsverfahren
Grundsatz: Nichtigkeit der Kündigung
Unschädliche Fehler
Rechtsfolgen für Fehler im Anzeigeverfahren
Gescheiterter Versuch des BAG, die Feststetzung der Rechtsfolgen auf die Gesetzgebungsebene zu verschieben
Grundsatz: Unwirksamkeit der Kündigung, weil die Entlassungssperre nicht anläuft und nicht überwunden werden kann
Ausnahme: Unschädlichkeit aller Fehler, die die Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsverwaltung nicht beeinträchtigen
Die Rechtsprechung ist insoweit noch im Fluss
Zusätzliche, noch vom Gesetzgeber festzusetzende Sanktion
Prozessuale Fragestellungen
Darlegungslast
Präklusion gem. § 6 KSchG

Referentin:
Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt

Kursmodule

31.05.2027 14:00 - 16:45 - Onlineseminar -
Mo., 31.05.2027 - 14:00 bis 16:45 Uhr
Referent(en):
Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht
01.06.2027 14:00 - 16:45 - Onlineseminar -
Di., 01.06.2027 - 14:00 bis 16:45 Uhr
Referent(en):
Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Termin / Kursort

Online

Mo., 31.05.2027 - Di., 01.06.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 31.05.2027 - Di., 01.06.2027 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Preise
Normalpreis
220,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.