Onlineseminar5 Std.Strafrecht

Live-Online-Seminar: Sexual- und Beziehungsdelikte

Angeboten von HERA FortbildungsinstitutReferent: Martin Reiter, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Rechtsgebiet:
Strafrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
230,00 €

Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Strafrecht (5 h)Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.Sie erhalten dann am Freitag, dem 04.06.2027 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.Zielgruppe:Richterinnen und Richter der Strafgerichtsbarkeit, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteSeminarinhalt:Sexual- und Beziehungsdelikte stellen besondere Herausforderungen an die professionellen Beteiligte. Um diese Verfahren erfolgreich zu bearbeiten, sind praktische Erfahrungen und juristische Kenntnisse aus den verschiedensten Bereichen gefragt. Da die Taten meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist die Beweislage oft spärlich. Zudem war der Gesetzgeber hier in den letzten Jahren besonders aktiv, was es schwermacht, den Überblick zu behalten.In Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs stellen sich oft Fragen zur Verjährung, zum DNA-Nachweis oder zur Glaubhaftigkeit von Zeugen. Ganz anders ist meist die Situation beim Phänomen häusliche Gewalt. Geht es beispielsweise um Nachstellung oder Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, sollte man sich auch mit dem Internet und der Telekommunikation auskennen. Wieder anders ist die Lage bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung früherer Partner.Im Hauptsacheverfahren kann es wegen der Schutzbedürftigkeit der Verletzten zum Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten oder zur Videovernehmung kommen. Und wie steht es um die ermittlungsrichterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren und ihre Folgen für die Hauptverhandlung?Schließlich sind auch die einschlägigen Straftatbestände einem ständigen Wechsel unterworfen. Ganz neu sind die Bemühungen des Gesetzgebers, den mit dem Begriff „digitale Gewalt“ überschriebenen Problemen weiter begegnen.Der Vortrag soll allen Beteiligten, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich mit der Thematik befasst sind, aus Sicht eines erfahrenen Strafverfolgers einen möglichst umfassenden und praxisnahen Einblick geben.Dozent: Martin Reiter, Staatsanwalt als Gruppenleiter Stellvertretender Abteilungsleiter einer allgemeinen Abteilung für Strafsachen, Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Termin / Kursort

Online-Seminar

Mo., 07.06.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 07.06.2027 12:30 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar
Referent
Martin Reiter, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Preise
Normalpreis
230,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.