Low Performance stellt Arbeitgeber und Führungskräfte vor erhebliche arbeitsrechtliche und praktische Herausforderungen. Minder- und Schlechtleistungen müssen zuverlässig erkannt, anhand objektiver Kriterien eingeordnet und von bloßen subjektiven Einschätzungen abgegrenzt werden. Zugleich sind die Ursachen der Leistungsdefizite, die Anforderungen an eine rechtssichere Dokumentation sowie die datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlichen Grenzen einer Leistungskontrolle zu berücksichtigen.
Das Seminar behandelt die arbeitsrechtlichen Grundlagen, den subjektiven Leistungsbegriff, die Definition und Messbarkeit von Low Performance bis hin zu Anforderungsprofilen, Vergleichsgruppen und der Dokumentation von Soll- und Ist-Leistung. Behandelt werden außerdem der Einsatz von Performance Improvement Plans, die Ursachenforschung, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Leistungs- und Verhaltenskontrollen, insbesondere beim Einsatz digitaler Systeme.
Im Mittelpunkt stehen dabei auch die unterschiedlichen Fallgruppen der Low Performance: Nichtleistung, qualitative Schlechtleistung sowie quantitative Minderleistung. Das Seminar zeigt, wie zwischen personenbedingten und verhaltensbedingten Ursachen unterschieden werden kann und welche Anforderungen an Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen und sonstige Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers gestellt werden.
Ziel des Seminars ist es, ein kompaktes und praxisorientiertes Verständnis für den rechtssicheren Umgang mit Low Performance zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Erkennung, Dokumentation und Bearbeitung von Leistungsdefiziten sowie für die Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Dabei werden auch die Anforderungen an Datenschutz und Mitbestimmung sowie aktuelle Entscheidungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle berücksichtigt.