Onlineseminar2.5 Std.Miet- und WEG Recht

Mängel an der Mietsache – Anzeige, Beseitigung, Mietminderung und mehr

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt
Rechtsgebiet:
Miet- und WEG Recht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Der Vermieter schuldet dem Mieter einen mangelfreien Zustand der Mietsache während der Mietzeit. Treten Mängel an der Mietsache auf, muss der Vermieter diese beseitigen. Das Vorhandensein von Mängeln führt zur Entstehung von Rechten und Ansprüchen für beide Mietvertragsparteien. Während der Vermieter berechtigt und verpflichtet ist, Mängel an der Mietsache zu beseitigen, ist der Mieter nicht nur verpflichtet, einen Mangel beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen, sondern auch die Mangelbeseitigung zu ermöglichen.

Das Seminar behandelt die relevanten Schritte der Mängelanzeige und der Mängelbeseitigung im Mietrecht und die sich daraus ergebenden Rechtslagen.

 

Inhalt

  • Entstehung von Mängeln
  • Kenntniserlangung von Mängeln
  • Anzeige von Mängeln
  • Beseitigung von Mängeln
  • Duldungsanspruch des Vermieters
  • Erfüllungsanspruch des Mieters
  • weitere Rechtsfolgen
  • Minderungsrecht
  • Schadensersatzansprüche
  • Aufwendungsersatzanspruch
  • Selbstvornahmerecht zur Mangelbeseitigung
  • Zurückbehaltungsrechte
  • Berücksichtigung von Mängeln bei Abrechnung der Betriebskosten
  • Mängel in der Untermiete
  • Und vieles mehr

 

Dozent

Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland;

www.vermieterexperte.de

Termin / Kursort

Mi., 02.12.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 02.12.2026 11:45 bis 14:30 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt
Preise
Standardpreis für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.