Einzelmargenbildung und „Sonderregelung für Reiseleistungen“ am Beispiel von Hotel- und Unterkunftsleistungen
Hotelleistungen sind innerhalb und außerhalb der Reisewirtschaft als Eingangs- und/oder Ausgangsumsätze weit verbreitet. Die erfahrene Steuerspezialistin Cyrilla Wolf zeigt Ihnen anhand zahlreicher Beispielfälle, wann Eingangs- und Ausgangsumsätze mit Hotelübernachtungen und anderen Beherbergungsleistungen nach aktuellem Umsatzsteuerrecht der Margenbesteuerung unterliegen.
Inhalte:
- Rechnungsstellung: Was ist für Unternehmen und Beratung zu beachten?
- Typische Konstellationen: DE-Unternehmen beziehen und/oder veräußern Nur-Übernachtungen, MICE-Pakete oder Reisepakete, jeweils mit Übernachtungen
- Abgrenzungen zur Regelbesteuerung von Beherbergungsumsätzen
- Bildung der Einzelmarge: Welche Ausnahmen lassen Wahlrecht und Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung hier zu?