Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Miet- und WEG-Recht (10 Stunden)
- Kooperationsveranstaltung mit der HERA Fortbildungs GmbH und der Rechtsanwaltskammer Koblenz -
Seminarinhalt:
- Was hat sich seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 im Prozess- bzw. Verfahrensrecht getan?
- Welche Änderungen und Besonderheiten gelten bei der Beschlussanfechtungs- und -ersetzungsklage, insbesondere im Lichte der BGH-Rechtsprechung?
- Ist beim Streit über den Inhalt einer Vereinbarung auch eine Feststellungsklage zulässig?
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlen?
- Wer ist der richtige Klagegegner? Wie sind Streitwerte zu berechnen? etc.
Seminarinhalt:
- Das Wohnungseigentumsrecht wurde durch die zum 1.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG grundlegend umgestaltet.
- Das Referat stellt dar, wie diese Änderungen in der Praxis angekommen sind: Wie hat der BGH die Reform mit Leben gefüllt, an welchen Stellen besteht noch Klärungsbedarf?
- Thematische Schwerpunkte sind: Verwaltung durch die GdWE, neue Beschluskompetenzen und Regeln zur Beschlussfassung, Erleichterung von baulichen Veränderungen, neue Rolle des Verwalters, Umgang mit der verwalterlosen Gemeinschaft.
Seminarinhalt: • Grundsätze • Abgrenzung § 540 /§ 553 /§ 535/ Mitgebrauch • Anspruch auf Erteilung • Die Kündigung bei der Untermiete • Abschöpfung der Untermiete • Besonderheit bei Wohngemeinschaften
Seminarinhalt: Seit dem 29. April 2026 liegt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete („Miete II“) und seit dem 13. Mai 2026 der Entwurf der Bundesregierung eines Gebäudemodernisierungsgesetzes vor. Es ist damit zu rechnen, dass im Herbst Klarheit besteht, wann und mit welchem Inhalt die Reformpakete in Kraft treten. In dem Seminar werden vertieft die zahlreichen, teilweise weitgreifenden Änderungen im Mietrecht besprochen. Zudem sollen die wichtigsten aktuellen Urteile des BGH in Mietsachen vorgestellt werden.
ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.