Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
Einleitung
- Möglichkeiten der Vertragsgestaltung
- Zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Architektenrechts / der neuen HOAI 2021
- Vorliegen eines Bauvertrags als Anknüpfungspunkt für Planungs- und Überwachungsleistungen, § 650a BGB
AGB-Grundsätze im Lichte aktueller BGH-Rspr.
- Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mehrfachverwendungsabsicht
- BGH: Anscheinsvermutung für alle typisierten Verträge
- Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
- Überraschungsverbot gem. § 305 c Abs. 1 BGB
- Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB einschl. Abgrenzung von
- Transparenzkontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
- Individualvereinbarung gem. § 305b BGB
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Preisanpassung in Krisenzeiten
- § 313 BGB im Planungsrecht?
- Kostenfaktoren
- Lösung: Risikoverteilungs- und Vergütungsregelungen
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Zielfindungsphase
- Gesetzeslage gem. § 650p Abs. 2 BGB
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Teilerfolgsrechtsprechung
- Rechtslage ohne Bezugnahme auf die Leistungsbilder der HOAI
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Geänderte und zusätzliche Leistungen
- Das Anordnungsrecht des AG (§ 650b BGB)
- Vergütungsfolge (§ 650c BGB)
- § 10 HOAI
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Bauzeitverlängerung und Vertragsgestaltung
- Problem: § 642 BGB und „bauablaufbezogene Darstellung“
- Lösung: angemessene Pauschalvereinbarung
- Vertragsgestaltung und Praxistipps aktuell
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen Bau- und Architektenrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit bau-und architektenrechtlichen Mandaten befassen oder bau-und architektenrechtlich interessiert sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Mindestteilnehmerzahl
Diese Forbidlung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Technischer Hinweis
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