Das Seminar vermittelt ein umfassendes Bild der Entwicklung in der Rechtsprechung der letzten 12-24 Monate sowie über stattgehabte und anstehende Gesetzesänderungen.
Der Schwerpunkt liegt auf der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung. Allerdings werden zu bis dahin ungeklärten oder gänzlich neuen Rechtsfragen gelegentlich auch erstinstanzliche Entscheidungen aufgearbeitet. Dabei werden nicht nur die arbeitsrechtlichen Kernbereiche, wie z.B. das Kündigungsrecht und das Befristungsrecht, sondern auch die arbeitsrechtlichen Randbereiche, wie z.B. der Datenschutz, Ungleichbehandlungen oder steuerrechtliche Fragen beleuchtet.
Selbstverständlich wird auch auf einschlägige Gesetzesänderungen eingegangen. Auch hier wird das Augenmerk neben dem Kernbereich auch auf die arbeitsrechtlich relevanten Randbereiche gerichtet.