Präsenzkurs6 Std.Bau- und Architektenrecht

Nachträge wegen Bauablaufstörungen prüfen und abwehren

Angeboten von IBR SEMINAREReferent: Dr.-Ing. Michael Mechnig Dr.-Ing. Steffen Hettler
Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Präsenzkurs
499,00 €

Kursbeschreibung

Das Seminar versetzt Bauherren, Auftraggeber, Vertreter und Rechtsanwender in die Lage, mit von Auftragnehmern aufgebrachten Bauablaufstörungen bzw. Behinderungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen. Das Seminar vermittelt Strategien, Risiken und Chancen für Auftraggeber bei der Durchführung eines strukturierten Anti-Claim-Managements. Gestörte Bauabläufe können sowohl Ansprüche als auch Gegenforderungen der Vertragsparteien auslösen. Auf diese Weise entwickeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Nicht jede Störung im Bauablauf oder Behinderung eines Auftragnehmers in der Ausführung seiner Leistungen führt jedoch gleich zu Verzögerungen im Bauablauf oder Mehrkostenansprüchen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Umgang mit von Auftragnehmern vorgebrachten Störungen im Bauablauf. Im Seminar wird die Komplexität von Behinderungssachverhalten und Bauablaufstörungen aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständlicher Form, auch anhand zahlreicher Beispiele, vermittelt. Der Fokus liegt dabei auf der Handhabung von Bauablaufstörungen (berechtigt oder unberechtigt) und evtl. Mehrkostenansprüchen bei Auftraggebern und deren Projektteams. Daraus resultierend wird im Rahmen des Seminars auch die Durchsetzung von auftraggeberseitigen Ansprüchen bei Verzug und verspäteter Fertigstellung der Bauleistungen behandelt. Dementsprechend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläuterung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Aufstellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächlicher Bauabläufe. Vielmehr werden eine auftraggeberseitige Prüfungspraxis und Strategien vermittelt, die es ermöglichen, sich auf Grundlage der momentanen Praxis und Rechtsprechung Bauablaufstörungen und Mehrkostenansprüchen entgegenzustellen. Ziel ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, mit der Prüfung und Abwehr bauablaufbedingter Mehrkosten rechtssicher umgehen zu können.
  1. Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation
    • Wirksame Vereinbarung von Fertigstellungs- und Zwischenterminen
    • Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen
    • Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen
    • Umgang mit Behinderungsanzeigen der Auftragnehmer
    • Verzug der Auftragnehmer, Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatzansprüche
  2. Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug
    • Darlegungs- und Beweislastanforderungen für Bauzeitverzögerungen
    • Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation
    • Bauablaufbezogene Darstellung
    • Umgang mit Zeitreserven (Puffer)
  3. Mehrkostenansprüche der Auftragnehmer
    • Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung)
    • Darlegungspflichten des Auftragnehmers
    • Produktivitätsverluste
    • Allgemeine Geschäftskosten
  4. Ansprüche der Auftraggeber
    • Verantwortlichkeiten und Verschulden der Auftragnehmer
    • Vertragsstrafe und deren Durchsetzung
    • Verzugsschadenersatzansprüche
    • Beschleunigungsverlangen
    • Kündigung des Vertragsverhältnisses
    • Richtige Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Kündigung

Termin / Kursort

Mannheim

Do., 03.12.2026Verfügbar
IBR-Seminarzentrum
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 03.12.2026 09:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Referent
  • Dr.-Ing. Michael Mechnig
  • Dr.-Ing. Steffen Hettler
Preise
Normalpreis
499,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.