Präsenzkurs6 Std.Bau- und Architektenrecht

Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Angeboten von IBR SEMINAREReferent: Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch Prof. Dr. Heiko Fuchs
Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Präsenzkurs
499,00 €

Kursbeschreibung

Mit dem gesetzlichen Bauvertragsrecht wurden zum 01.01.2018 die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Flankiert wird die Neuregelung durch die Möglichkeit für den Unternehmer, nach § 650c Abs. 2 BGB auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Urkalkulation abzurechnen. Es ist dann Sache des Auftraggebers, die Vermutung zu widerlegen, dass die so ermittelte Mehr- oder Mindervergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht. Diese Vorschriften gelten für Architekten- und Ingenieurverträge gem. § 650q Abs. 2 BGB entsprechend.   Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.   Das Seminar stellt den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur dar und zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen auf. 
  1. Einführung
    • „Verträge sind einzuhalten“ als schuldrechtlicher Regelfall
    • Einseitige Anordnungsrechte als Ausnahme
    • Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses
    • Bedeutung der „üblichen Vergütung“ nach § 632 BGB
  2. Zusammenspiel von Änderungsrecht und Vergütungsanpassung
    • Kooperationsprinzip des § 650b BGB
    • Anforderungen an das Angebot des Unternehmers
    • Umfang der Planungspflicht des Auftraggebers
    • Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • 80%-Regelung des § 650c Abs. 3 BGB
  3. Tatsächlich erforderliche Kosten – rechtliche Einordnung
    • Begriffsabgrenzung Kosten und Aufwendungen
    • Kausalität von Aufwand und Aufwendungen
    • Bauzeitfolgen von Änderungen
    • Erforderlichkeit
    • Tatsächlichkeit
    • Grenzen der Berücksichtigung
  4. Tatsächlich erforderliche Kosten – baubetriebliche Umsetzung
    • Umsetzung bei geänderten Leistungen und ihre Grenzen
      1. Tatsächlich erforderliche Kosten vs. hypothetisch tatsächlich erforderliche Kosten
      2. Tatsächlich erforderliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen
    • Dokumentation- und Nachweisproblematik
    • Anwendungsbeispiele
  5. Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
    • Angemessenheitsbegriff
    • Ermittlungsansätze
  6. Fortschreibung der Urkalkulation
    • Nachtrag
    • Kalkulationsarten
    • Vereinbarungsgemäß hinterlegte oder offen gelegte Kalkulation
    • Fortschreibung der Vertragspreise durch Übernahme oder Übertragung von Kalkulationsansätzen
    • Gesetzliche Vermutung und Widerlegung
  7. VOB/B-Verträge
    • BGH-Rechtsprechung zur Mengenmehrung
    • Neueste BGH-Rechtsprechung zu § 2 VOB/B
    • Übertragbarkeit auf weitere Tatbestände zur Vergütungsanpassung
    • Verhältnis VOB/B zum BGB
    • Ausblick auf Novelle der VOB/B

Termin / Kursort

Mannheim

Di., 15.12.2026Verfügbar
IBR-Seminarzentrum
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 15.12.2026 09:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Referent
  • Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
  • Prof. Dr. Heiko Fuchs
Preise
Normalpreis
499,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.