Nachtragsliquidation und Notgeschäftsführung

Veranstalter:
Main-Recht-Seminare
Rechtsgebiet:
Handels- und Gesellschaftsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
140,00 €
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Kursbeschreibung

Nachtragsliquidation und Notgeschäftsführung

Inhaltsübersicht:

Der Referent stellt die Grundlagen und die Voraussetzungen zur Bestellung eines Notgeschäftsführers /Nachtragsliquidators dar. Anhand von Praxisbeispielen werden die entsprechenden Abläufe erläutert. Weiterhin werden Haftungsrisiken für den Nachtragsliquidator/Notgeschäftsführer erörtert.

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    • Grundsituation
    • Ablauf der Bestellung und Durchführung einer Nachtragsliquidation – Beispiel
    • Ablauf der Bestellung und Durchführung einer Notgeschäftsführung – Beispiel
    • Haftung des Nachtragsliquidators
    • Haftung des Notvorstandes(Notgeschäftsführers.

Referent: Hellmut Damlachi

  • Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann, Autor des Standardwerkes „Sanierung im Mittelstand“, Nachtragsliquidator und Notgeschäftsführer
  • Hellmut Damlachi, rp law Rechtsanwalts GmbH in Frankfurt am Main,  Rechtsanwalt , Diplom-Kaufmann.  Herr Damlachi berät langjährig mittelständische Unternehmer und Unternehmen in Krisensituationen. Er ist Autor des Standardwerkes „Sanierung im Mittelstand“. Er wurde von den Gerichten in Hessen zum Nachtragsliquidator und Notgeschäftsführer bestellt.

Zielgruppe:

  • Das Webinar richtet sich Berater, welche mit der Fragestellung der Nachtragsliquidation oder der Notgeschäftsführung zu tun haben. Das Webinar ist für Praktiker ausgerichtet und enthält Beispiele.

Sachlage:

Wenn eine Gesellschaft bereits aus Handelsregister gelöscht ist, es aber notwendig ist, dass noch Handlungen für die Gesellschaft ausgeführt werden, kann ein Nachtragliquidator bestellt werden. Regelmäßige Anwendungsfälle sind einerseits die Freigabe von Grundbucheinträgen, andererseits die Geltendmachung oder Übertragung von Forderungen oder Rechten. Hierfür kann beim Handelsregister eine Nachtragsliquidation beantragt werden. Wenn eine Gesellschaft tätig ist, aber keine Geschäftsführung/Vorstand besteht, kann beim Handelsregister ein Notgeschäftsführer/Notvorstand bestellt werden.

Termin / Kursort

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