Trotz der Coronakrise geht das Leben weiter, d. h. die anwaltliche Tätigkeit besteht darin, sich zum einen bereits jetzt auch auf die Zeit nach Corona vorzubereiten, zum anderen auch in der Krise erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist auch erforderlich, da die wirtschaftlichen Probleme der Coronakrise (z.B. der Aktiencrash) Einfluss haben auf den Vermögensausgleich bei Trennung. Dies kann im Einzelfall zur Folge haben, dass über einen (frühen) Scheidungsantrag oder umgekehrt die Rücknahme eines Scheidungsantrags nachgedacht werden muss, um dadurch günstige Stichtage für das Endvermögen zu erreichen. Dabei ist natürlich auch von Bedeutung zu wissen, wie Aktien im Zugewinnausgleich zu bewerten sind. Das Skript enthält eine systematische Darstellung des Nebengüterrechts sowie des Zugewinnausgleichs und geht auf das Verhältnis dieser Regelungsbereiche zueinander ausführlich ein.
Im Einzelnen:
Umfang: 149 Seiten