§ 1358 BGB ist zum 01.01.2023 eingeführt worden. Er regelt das langersehnte Ehegattenvertretungsrecht.
Neben dem Umstand, dass er nur für einige wenige Aufgabenkreise gilt, geht von ihm sowohl im Familienrecht als auch im Medizinrecht einige Gefahren aus, die in der Praxis beachtet werden müssen.
Zu berücksichtigen sind die diversen Missbrauchsmöglichkeiten und die mögliche Unachtsamkeit von Ärzten, beispielsweise bei der fehlenden Einsichtsnahme in das zentrale Vorsorgeregister.
Diese und damit in Verbindung stehende Themen (Unterbringung / Fixierung / Zwangsbehandlung) sollen im Rahmen dieses Seminars erörtert werden, insbesondere aber auch, wie der Missbrauch verhindert werden kann.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Familienrecht bzw. Medzinrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen.
Wussten Sie, dass Sie lt. § 15 FAO Ihre kompletten 15 Nettozeitstunden (soweit diese angeboten werden) mit unseren Online-Seminaren absolvieren können?
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser