Die Abnahme wird aufgrund der mit ihr verbundenen Rechtswirkungen vielfach als ?Dreh- und Angelpunkt? des Bauvertrags bezeichnet. So beginnt mit der Abnahme z. B. die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird ? wenn er eine prüfbare Schlussrechnung gestellt hat ? fällig und die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werks geht auf den Auftraggeber über. Die Abnahme wirft deshalb auch zahlreiche Rechtsfragen auf: Wann darf die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nehmen, ohne sie zuvor abgenommen zu haben? Welche Möglichkeiten hat der Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber die Abnahme (zu Unrecht) verweigert? Der Beantwortung dieser und weiterer (Praxis-)Fragen dient dieses IBR-Online-Seminar.
Themen
Allgemeines
- Bedeutung der Abnahme
- Begriff der Abnahme
Abnahmeformen
- Ausdrückliche Abnahme
- Schlüssige Abnahme
- Förmliche Abnahme (mit Abnahmeprotokoll)
- Fiktive Abnahme
- Zustandsfeststellung (sog. technische Abnahme) und Teilabnahme
Abnahmevoraussetzungen
- Begriff der (un-)wesentlichen Mängel
- Optische Mängel
- Fehlende Dokumentation
- Abnahmeverweigerung
Mängel- und Vertragsstrafenvorbehalt
AGB-Problematik