Das in § 64 S. 1 GmbHG a. F. verankerte Zahlungsverbot für Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung barg bereits erhebliche Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer. Die sich nunmehr in § 15b InsO befindliche Haftungsvorschrift hat die Risiken für Geschäftsführer keinesfalls entschärft. Der Vortrag zeigt nicht nur die inhaltlichen Änderungen durch den Wechsel der Vorschrift auf, sondern stellt zudem die zu § 64 S. 1GmbHG a. F. bereits ergangenen, wichtigen Referenzurteile dar, die auch für den neuen § 15 b InsO von Relevanz sind.
Eine „Pflichtfortbildung“ für alle GmbH- und Geschäftsführer-Berater!