Prof. Dr. Zeranski: Der Schutz vor Haftung im ArbeitsrechtReferent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Haftung aus betrieblicher Tätigkeit hat sich im Laufe der Zeit zu einem Kernanliegen des Arbeitsrechts entwickelt. Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Haftungsprivilegien des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts sowie mittels der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Zusammen fügt sich dies zu einem System des Schutzes der Beschäftigten in allen denkbaren Konstellationen betrieblich veranlasster Schäden.
Die Fortbildungsveranstaltung möchte dieses Schutzkonzept verdeutlichen und damit losgelöst von der umfassenden Einzelfalljudikatur einen Wegweiser durch den komplexen Bereich der Arbeitnehmerhaftung bieten.
Aus dem Inhalt:
• Der Schutz der Beschäftigten durch die Haftungsprivilegien der gesetzlichen Unfallversicherung
• Haftungsschutz bei Tätigkeiten auf einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte
• Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen
• Gestörter Gesamtschuldnerausgleich als Folge der Haftungsprivilegien
• Regressmöglichkeiten des Unfallversicherungsträgers
• Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
• Anwendung des Haftungskonzepts auf die verschiedenen Fallgestaltungen betrieblich veranlasster Schäden
Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht (2,5 Zeitstunden)
Der Referent, Prof. Dr. Dirk Zeranski, ist Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.