Seminarbeschreibung:
Nach § 43f BRAO und § 5a BORA müssen Rechtsanwälte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen.
Ab 1.8.2022 tritt nach der großen BRAO-Reform das “Neue anwaltliche Berufsrecht” in Kraft. Für Anwälte im 1. Jahr der Zulassung ist eine Fortbildung von 10 Stunden verpflichtend!
In unserem Seminaren erhalten Sie einen Überblick über das anwaltliche Berufsrecht, die Neuerungen sowie Vertiefungen in praxisrelevanten Bereichen.
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Termin 1) - 10.04.2024 15:00 - 17:30 Uhr Organisation des Berufs als freier Beruf Rechtsanwaltskammern und Bundesrechtsanwaltskammer Berufsrechtliche Sanktionen und Berufsgerichtsbarkeit Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a BRAO und §§ 2 bis 5a BORA Termin 2) - 17.04.2024 15:00 - 17:30 Uhr Überblick über die besonderen Berufspflichten nach §§ 43b ff. BRAO und §§ 6 bis 33 BORA Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen Haftung des Rechtsanwalts Grundlagen des Gesellschaftsrechts der Rechtsanwälte Termin 3) - 24.04.2024 15:00 - 17:30 Uhr Besteuerung der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften Grundlagen Umsatzsteuer und Einkommensteuer Besteuerung der Einzelkanzlei Besteuerung der Personengesellschaft Besteuerung der Kapitalgesellschaft Ein- und Austritt von Gesellschaftern Termin 3 ist auch für Fachanwälte für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht geeignet. Termin 4) - 29.11.2023 / 08.05.2024 15:00 - 17:30 Uhr Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis bei einer Rechtsanwaltskanzlei Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Syndikusrechtsanwälte Zulassungsverfahren Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Termin 4 ist auch für Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht geeignet.
Termin 5) - 12.12.2023 16:00 - 18:30 Uhr / 15.05.2024 15:00 - 17:30 Uhr Anwaltliches Werberecht Gesetzliche Vorgaben § 43b BRAO, §§ 6-10 BORA im Überblick Gebot der sachlichen Unterrichtung Sachlichkeitsgebot "in der Praxis": Dos & Don´ts, u.a. Verbot der irreführenden Werbung Verwendung von Fachanwaltsbezeichnungen und Tätigkeitsbereichen Verwenden von Angaben zu einer gemeinschaftlichen Berufsausübung Vorgaben für den Briefbogen