Neues zu Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren

Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
Strafrecht
§15 FAO Stunden: 7.5 Std.
Präsenzkurs
ab 249,00 €
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Kursbeschreibung

Seminarinhalt:
Die Hauptverhandlung ist im Strafprozess das Forum, vor dem sich das Schicksal des Angeklagten entscheidet.
Daher ist hier der Verteidiger ganz besonders gefordert!
Im Seminar wird zunächst die Basis der Verwertungsverbotsdogmatik erläutert. Aufbauend hierauf werden einzelne Entscheidungen aus der Rechtsprechung des BGH vorgestellt und analysiert. Schließlich wird die Rechtslage nach dem neuen Recht der Pflichtverteidigung ausgelotet.
 
Themenauswahl:
Rechtliche Hinweise im Strafverfahren (§ 265 StPO):
Rechtliche Hinweise sind rechtspraktisch wichtig, damit die Verteidigung nicht gegen Windmühlenflügel kämpft. Allerdings unterlaufen dem Gericht dabei viele Fehler, die der Verteidigung gute Revisionsmöglichkeiten bieten. Diese sollen an Hand der neuen Rechtsprechung des BGH zu § 265 StPO exemplarisch herausgearbeitet werden.
Grundlegende und aktuelle Entscheidungen zum AT des Beweisantragsrechts:
Die Kunst, in jeder Lage des Verfahrens valide Beweisanträge formulieren zu können, gehört zum "a und o" der Strafverteidigung. Gleichwohl zeigt die Praxis der Revisionsgerichte, dass Verteidiger hier immer wieder Fehler begehen. Diese zu vermeiden, ist Ziel dieses Vortragselements. Der gesamte AT des Beweisantragsrechts (Beweistatsache, Beweismittel, Konnexität) wird an Hand prägnanter Fälle und Formulierungsbeispiele aufbereitet
Die drei "B" - Die wichtigsten Problemkreise aus dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens:
Hier geht es um Beweisantragsrecht (Prozessverschleppung), Besetzungseinwände und das Befangenheitsrecht.
Das Neue dieser Materien wird mit Hilfe von Beispielsfällen vorgestellt. Zudem werden Überlegungen dazu angestellt, wie die Verteidigung mit dem neuen Recht adäquat umgehen kann
 

Termin / Kursort

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