Der Referent Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und hat auch hierzu zahlreiche Werke veröffentlicht. Sein Know-how gibt er zudem in Praktikerseminaren weiter.
Für den in Straf- und Bußgeldsachen tätigen Anwalt sind insbesondere die Zusätzlichen Gebühren in von Interesse, zumal hier häufig Streit auftritt. Darüber hinaus ergeben sich gerade in Strafsachen Fragen des Übergangsrechts (KostRÄG 2021), also wann der Anwalt noch nach den alten Gebührenrecht abrechnen muss und wann er bereits die neuen Gebührenbeträge abrechnen darf.Behandelt werden• Grundzüge der Abrechnung in Strafsachen• Grundzüge der Abrechnung in Bußgeldsachen• die Zusätzliche Gebühr in Strafsachen (Nr. 4141 VV) - nicht nur vorläufige Einstellung - Rücknahme des Einspruchs gegen Strafbefehl - Nichteröffnung des Hauptverfahrens - Verfahren nach § 411 StPO - Rechtsmittelrücknahme - analoge Anwendungsfälle• die Zusätzliche Gebühr in Bußgeldsachen (Nr. 5115 VV) - nicht nur vorläufige Einstellung - Verfahren nach § 72 OWiG - Einspruchsrücknahme - Rechtsmittelrücknahme - Rücknahme des Bußgeldbescheides und Neuerlass• Fragen zum Übergangsrecht• Fragen zur Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer