Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme im Bauprozess (27.11.2025, 09:00 - 13:00 Dr. Michael Selk)
Bauprozess und Beweisaufnahme hört, denkt zunächst an die im Regelfall einzuholenden Sachverständigengutachten. Allerdings finden oft auch Zeugenvernehmungen statt – und im Regelfall sind Zivilrechtlerinnen und Zivilrechtler mit den Besonderheiten der Befragung von Zeuginnen und Zeugen wenig vertraut. Noch weniger bekannt sind die Grundsätze der Aussagepsychologie, die auch im Zivilprozess immer mehr Einzug halten. Stichworte wie Nullhypothese, Realkennzeichen, Lügensignale sollten auch im Bauprozess und der Beweisaufnahme sowie Beweiswürdigung vertraut sein. Die Befragung von Zeugen hat sich an wissenschaftlichen Standards zu orientieren, die Bewertung der Zeugenaussagen ebenso. Wie soll man der Aussage eines Handwerkers glauben, der routinemäßig fast täglich dieselben Tätigkeiten auf Baustellen vollzieht, wenn es um Stundenaufwand, Massen usw. geht. Der Vortrag liefert prozessuale Grundlagen sowohl für die Vernehmungssituation als auch für die Bewertung im Rahmen der Beweiswürdigung.
Bauzeitverlängerung und Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren (27.11.25, 13:30-17:30 Matthias Hilka)
Teil 1: Ansprüche von Architekten und Ingenieuren bei Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
Einführung in die Problemstellung
Verschiebung, Unterbrechung oder Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
HOAI und Bauzeit / Rechtliche Grundlagen
Mögliche Anspruchsgrundlagen für Planer bei Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
Vertragliche Regelungen als Anspruchsgrundlage
Formulierungsbeispiele
Verhandlungsklauseln
Konkrete Zahlungsregelungen
Entschädigungsansprüche gem. § 642 BGB
Mitwirkungsobliegenheiten des Bestellers
Ausübung von Wahlmöglichkeiten
Freigabe der Planung
Unterzeichnung Bauantrag
Beauftragung der Bauunternehmer
Verzögerungen durch Bauunternehmer
Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers
Entschädigungsansprüche für die Dauer des Annahmeverzugs
BGH, Versäumnisurteil vom 26.10.2017 – VII ZR 16/17
BGH, Urt. v. 30.01.2020, VII ZR 33/19
Umsatzsteuer bei Entschädigungsansprüchen (BGH, Urt. v. 24.01.2008, VII ZR 280/05
Vertragsbeendigung gem. § 643 BGB
Verjährung von Ansprüchen gem. § 642 BGB
Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB
Bauzeit als Geschäftsgrundlage
Höhere Gewalt
Rechtsfolgen beim Anspruch wg. Störung der Geschäftsgrundlage
Honorarfortschreibung durch Dreisatzberechnung
Fiktive Berechnung oder Hochrechnung zu bauzeitbedingtem Mehraufwand
Berechnung des Mehraufwands über angefallenen Stundenaufwand
Auswirkungen von Nachtragsvereinbarungen auf Ansprüche wg. Bauzeitverlängerung
Darlegungs- und Beweislast
Rechtsprechung zur Bauzeitverlängerung in Planerverträgen
OLG Brandenburg, Urt. V. 16.12.1999, 12 U 34/99
BGH, Urteil vom 30.09.2004, VII ZR 456/01
OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, I-5 U 100/02
BGH, Urteil vom 10.05.2007, VII ZR 288/05
KG Berlin, Urt. v. 31.03.2009, 21 U 165/06
OLG Naumburg, Urt. v. 23.04.2015, 1 U 94/14
OLG Dresden, Urt. v. 06.09.2018, 10 U 101/18 (BGH, Beschluss v. 29.07.2020, VII ZR 201/18, NZB zurückgewiesen)
OLG Celle, Urt. v. 06.10.2021, 14 U 39/21
OLG Köln, Urt. v. 15.01.2021, 19 U 15/20 (BGH, Beschluss v. 04.05.2022, VII ZR 87/21, NZB zurückgewiesen)
OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021, 11 U 16/18
Teil 2: Die Zielfindungsphase
Rechtlichen Grundlagen
Wesentliche Planungs- und Überwachungsziele
Planungsgrundlage
Kosteneinschätzung
Sonderkündigungsrechte für AG und AN
Honorarrisiken für Architekten und Ingenieure im Anwendungsbereich der Zielfindungsphase
Bisherige Rechtsprechung:
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.5.2022 – 29 U 94/21
BGH, Urt. v. 17.11.2022 – VII ZR 862/21
Anwaltliche Strategien bei Mängelansprüchen nach VOB/B und BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (28.11.25, 09:00-13:00 Dr. Andreas Berger)
Die Beratung des Mandanten beim sog. Gewährleistungsmanagement, also bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen, ist zentraler Tätigkeitsschwerpunkt jedes baurechtlich spezialisierten Anwalts. Mit seiner Erfahrung aus langjähriger forensischer wie projektbegleitender baurechtlicher Beratung vermittelt der Referent den Teilnehmern in diesem Kurs in verständlicher Weise das baurechtliche, prozessuale und „taktische“ Rüstzeug, welches für eine strategische und erfolgreiche Beratung des Mandanten bei der Vermeidung und Abwicklung von Mängeln und Mangelfolgeschäden notwendig ist. Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Teilnehmer nicht nur im „materiellen“ Mängelansprücherecht des BGB und der VOB/B geschult, sondern es werden insbesondere anwaltliche Strategien für die zielorientierte Mandatsbearbeitung vermittelt (Vertragsgestaltung – Beweissicherung – Außergerichtliche Erledigung – Regresssicherung – Verjährungshemmung usw.). Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.
Rechtsprechungsupdate (28.11.25, 13:00-17:30 Dr. Markus Wessel)
Das Bau- und Architektenrecht wird stark von der Rechtsprechung geprägt, die jedes Jahr „aktualisiert“ werden muss und sich mit den stets im Wandel befindlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen hat. Dieses Update soll im Seminar wieder vorgenommen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt wieder auf den jüngsten Entscheidungen des BGH. Überdies wird die nahezu unübersehbare Fülle obergerichtlicher Entscheidungen systematisch durchgesehen und ausgewertet. Die Themen reichen von Abnahme über Mängel und Mängelrechte zu AGB, Sicherheiten, Abrechnung des Bauvertrags sowie des Architekten-/Ingenieurvertrag, Haftung, Schadensersatz, Verjährung bis hin zum Prozessrecht.
Einzeltagsbuchung 357 EUR inklusive MwSt.
Einzelner Vortrag 3,75 Stunden 190,40 inklusive MwSt.