Die Geschäftsführerhaftung in Krise und Insolvenz nimmt in der Praxis der Gerichte, Verwalter und Berater immer breiteren Raum ein. Ihre effektive Verfolgung auf Seiten der Insolvenzverwaltung wie auch ihre Vermeidung bzw. Abwehr durch den Geschäftsführer und seine Berater setzen solide Kenntnisse der Rechtsprechung, insbesondere des BGH, und deren Umsetzung in der Praxis voraus. Die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bringen zum Teil Erleichterungen für Geschäftsführer mit sich, haben allerdings auch strenge Voraussetzungen. Zudem wurde das Haftungsystem durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz völlig neu strukturiert. Die Haftungsgefahren für Geschäftsführer und damit mittelbar auch für deren Berater sind sehr groß, auch wenn sie durch die zunehmende Verbreitung von D&O-Versicherungen abgemildert werden. Das Seminar beleuchtet die Perspektiven umfassend und gibt sofort umsetzbare Handlungsempfehlungen. Der Referent geht auf alle relevanten Rechtsänderungen ausführlich ein.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Insolvenzrecht” und “Handels- und Gesellschaftsrecht” (5 FAO-Stunden)
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