Seminarbeschreibung:
Häufige Fehler und Fehlvorstellung von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis
„Während der Krankheit darf der Arbeitgeber nicht kündigen!“ – „Man kann erst dann verhaltensbedingt kündigen, wenn der Arbeitnehmer dreimal abgemahnt wurde!“
Dem arbeitsrechtlichen Praktiker sind diese Aussagen bekannt, auch deren Unrichtigkeit – besser: Unsinn!
Viele solche Pseudoweisheiten sind überraschend weit verbreitet. Aber auch weniger rechtlich unsinnige Aussagen, bei denen die Rechtslage objektiv anders ist, als manchmal auch der erfahrene Jurist annimmt.
In diesem Seminar werden wir von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis zahlreiche Bereiche der alltäglichen Arbeit im Arbeitsrecht streifen und mit Irrtümern oder Wissens-Ungenauigkeiten aufräumen und feststellen, wie – oftmals entgegen der bisherigen Wahrnehmung der Rechtslage - die Rechtslage objektiv ist.