Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen Verfahren unvermindert eine große Bedeutung zu. Über alle Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese rund 10 % aller erstinstanzlichen Eingänge. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und – auch – eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind.
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