Lebzeitige Zuwendungen sind in häufigen Streitfällen bei der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten und unter Miterben wertvolle Vermögensgegenstände, nicht selten Immobilien. Sie bestimmen in solchen Fällen maßgeblich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen.
Zuwendungen bei der Zugewinngemeinschaft: