Otting: Das Autokaufrecht, auch in Hinblick auf die Gesetzesänderung zum 01.01.2022
Referent: Rechtsanwalt Joachim Otting, rechtundraeder, Hünxe
Zum 01.01.2022 wird es erhebliche Änderungen im Kaufrecht geben, vor allem beim Verbrauchsgüterkauf. Die Sachmangelfreiheit (und damit umgekehrt der Sachmangel) ist ganz neu geregelt, die Vereinbarung hat nicht mehr den Vorrang vor dem Üblichen. Nur unter Einhaltung strenger Formvorschriften ist eine Abweichung möglich. Es wird ein eigenes Sachmangelrecht für "Waren mit digitalen Elementen" und für "Waren mit dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente" eingeführt. Die Beweislastumkehr wird verschärft. Die Verkürzung der Gewährleistung bei gebrauchten Waren unterliegt strengen Formvorschriften.
Eine ersten Überblick über die Gesetzesänderung und die zu erwartenden Streitpunkte verschafft diese Fortbildung.