Otting: Das Autokaufrecht zum 01.01.2022
Referent: Rechtsanwalt Joachim Otting, rechtundraeder, Hünxe
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht, das auch für den Autokauf wesentliche Änderungen mit sich bringt.
Hierzu zählt unter anderem ein stark veränderter Mangelbegriff ,und auch beim Verkauf an Verbraucher verschärfen sich die Herausforderungen für den Handel durch neue Formvorschriften für Kaufverträge erheblich. Außerdem wird das BGB, das als Grundlage für die rechtliche Seite des Autohandels dient, an maßgeblichen Stellen verändert. So werden neue Paragrafen zur „Ware mit digitalen Elementen“ – zu denen ein modernes Kfz zweifelsfrei gezählt wird – eingeführt, die vom Fahrzeughändler zu beachten sind.
Für die anwaltliche Bearbeitung der Fälle sind für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 also neue Gedankengänge notwendig.
Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand!