Onlineseminar5 Std.Insolvenz- und Sanierungsrecht

O:Webinar: Aktuelles Insolvenzrecht

Angeboten von rak.seminareReferent: Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof a.D.,Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen,
Veranstalter:
rak.seminare
Rechtsgebiet:
Insolvenz- und Sanierungsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
230,00 €

Kursbeschreibung

Gegenstand des Seminars ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zum formellen und materiellen Insolvenzrecht aus den Jahren 2026/27, die in den Einzelheiten erläutert und in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden soll. Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, die in ihrer Beratungspraxis insolvenzrechtlich Frage zu klären haben, sowie Berater von Gesellschaftern und Geschäftsführern sollen bezüglich der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht – insbesondere auch soweit diese Bedeutung für das Gesellschaftsrecht hat – auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Dargestellt werden Entscheidungen und Entwicklungen aus den Bereichen
- des Insolvenzeröffnungsverfahrens
- des Insolvenzanfechtungsrechts
- der Aus- und Absonderungsrechte im Verfahren
- der Begründung von Masseverbindlichkeiten und ihrer Durchsetzung einschließlich des masseunzulänglichen Verfahrens
- der Begründung und Anmeldung von Insolvenzforderungen
- der insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbote
- der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens, sofern es dort neuere Entwicklungen gibt
- des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens
- der Entwicklung der Rechtsprechung zur Insolvenzverwaltervergütung sowie
- weitere neue Entwicklungen der Jahre 2026/2027.

Termin / Kursort

Online-Seminar

Fr., 04.06.2027ausgebucht
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 04.06.2027 09:00 bis 14:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar
Referent
Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof a.D.,Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen,
Preise
Normalpreis
230,00 € zzgl. USt.
ausgebucht

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.