Dieses Update-Seminar gibt einen kompakten und gleichzeitig tiefgehenden Überblick über die Grundsätze und jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zur Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die jüngsten Gesetzesänderungen, die aktuellen politischen Entwicklungen sowie aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Steuerbefreiung von Betriebsvermögen (wie zum Beispiel zur Poolung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Immobilien als Verwaltungsvermögen, Einlage in Gesellschaften) sowie weiteren Steuerbefreiungen und praxisrelevanten Themen (wie das Familienheim, zum Nießbrauch, Abfindungsvereinbarungen bei Scheidungen, Nachlassverbindlichkeiten etc.).
Nachfolgeberatung: Notfall regeln, Fallstricke vermeiden, Gestaltungschancen nutzen – kompakter Einstieg
Überblick zu den letzten Gesetzesänderungen und geplanten Gesetzesänderungen
Die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG – Grundsätze und aktuelles aus der Rechtsprechung und von der Verwaltung zur Steuerbefreiung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG, § 6 Abs. 3 EStG):
Wann liegt begünstigungsfähiges Vermögen vor?
Was unterfällt als begünstigtes Vermögen der Steuerbefreiung, Wann entfällt diese?
Welche aktuellen Fallstricke sind zu beachten? Thematisiert werden u. a. die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Poolung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
zum „90%-Test“, zum Verwaltungsvermögen / „Nicht-Verwaltungsvermögen“
Leerstands-Immobilien, Wohnungsunternehmen, zu § 7 Abs. 8 ErbStG,
zur Optionsverschonung etc., Gewährung eines Holdingabschlag
Zusammenhang zwischen Strukturierung und Nachfolge
Weitere praxisrelevante Themen (ins. auch Übertragung von Privatvermögen)
Aktuelles zum Familienheim und zur Bewertung von Immobilien,
BFH zur Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt,
BFH zur Nichtigkeit von Steuerbescheiden und zum Begünstigungstransfer
Weitere aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte Übertragung von Privatvermögen, Nachlassverbindlichkeiten, Gewährung von Freibeträgen).
Erbschaften mit Auslandsbezug,
Vermögensübertragungen in der Ehe.