Inhaltsübersicht:
- Geldwäscheverpflichtung
- Sorgfaltspflichten wie Risikoanalyse
- Meldepflichten zum Transparenzregister
- Haftungsrisiken und Strafbarkeit der Organe
Weder Ihre Mandanten noch Sie als Berufsgeheimnisträger können sich Ermittlungen wegen Geldwäsche leisten. Wissen, wie man solche Vorwürfe vermeiden kann, ist daher existentiell!
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Im Jahr 2020 wurde der Katalog an geldwäschefähigen Taten abgeschafft und heute ist daher jede Tat geldwäschefähig: vom Drogenhandel bis zur Pfandgeldunterschlagung; vom Betrug bis zum fingierten 520 Euro-Job für das Familienmitglied. Es gibt keine Bagatellgrenze. Und jeder inkriminierte Euro, der auf ein Konto eingezahlt wird, kontaminiert zugleich alle sonst auf dem Konto verwalteten Gelder. Werden diese wiederum weitergereicht wird das nächste Konto kontaminiert: auch Honorare auf ihrem Kanzleikonto. Das so „Erlangte“ unterliegt der strafrechtlichen Einziehung. Hier gilt das Bruttoprinzip.
Die Gefahren des Alltags liegen nicht so sehr in einer Geldwäsche selbst, sondern zum größten Teil in der Verletzung von Sorgfaltspflichten die der Verhinderung von Geldwäsche dienen sollen. Diese sind vielfältig und kompliziert. Verstöße werden von den zuständigen Aufsichtsorganen empfindlich sanktioniert und führen in der Regel zur Eintragung in das öffentlich einsehbare Geldwäsche-Register.
Für einen Anwalt oder Anwältin ergeben sich die berufsrechtlichen Folgen an, die disziplinarisch bis zum Ausschluss aus der Anwaltschaft reichen können.
Herr Dr. Durth zeigt außerdem die Entwicklungslinien auf, insb. die bereits in Gang gesetzten Reformen im Geldwäscherecht: Veröffentlichung 20. Juli 2025 - Umsetzung bis 10. Juli 2027: Geldtransferverordnung, Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche, Geldwäscherichtlinie (AMLD 6), Verordnung zur Schaffung einer EU-Geldwäschebehörde
Referent:
Dr. Hanno Durth, Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Hanno Durth ist anwaltlicher Beisitzer im 1. Senat des Hessischen Anwaltsgerichtshofs.
Seit über einem Jahrzehnt ist er als Dozent in der Referendarausbildung. Seit 2016 Dozent des Lehrgangs „Strafverteidigung“ für Rechtsreferendare des Hessischen Justizministeriums.
Dr. Hanno Durth ist Gründungsmitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. und war sechs Jahre Sprecher des Vorstands.
Technische Voraussetzungen:
- Wir arbeiten mit der Webinar-Software „edudip next“ der edudip GmbH. Sie müssen sich dazu keine App o.ä. herunterladen. Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro- und Kamerafunktion (letzteres ist nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
- Sie erhalten ca. 2 Tage vor dem Seminar weitere Informationen und jeweils einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
- Während des Seminars können Sie mit den Referent*innen und Teilnehmer*innen über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen. Die Anwesenheit wird mehrmals während des Seminars abgefragt.