Personenschaden: Teilklage auf Schmerzensgeld? / Nachweis psychischer Schäden

Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Medizinrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 89,00 €

Kursbeschreibung

Achtung auf Geschädigtenseite:

Der Standardantrag (volles Schmerzensgeld + Feststellung) muss den Interessen keineswegs am besten dienen!

Hiermit werden nämlich regelmäßig die nach der gerichtlichen Entscheidung eintretenden (oft gravierenden) unfallbedingten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und weitere Operationen keine Nachforderung mehr begründen können. Abhilfe kann die Erhebung lediglich einer Schmerzensgeldteilklage bieten. Diese ist indes nicht unproblematisch, weil der Schmerzensgeldanspruch nicht beliebig nach einzelnen Verletzungen und/oder Zeitabschnitten aufgeteilt werden darf. Zulässig ist jedenfalls eine (schadenbezogene) Begrenzung des Zahlungsklageantrages auf - bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - eingetretene Verletzungen und Dauerfolgen. Damit kann dann der Eintritt weiterer – auch schon vorhersehbarer - Schadensfolgen zunächst abgewartet werden und anschließend der diesbezügliche weitere Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden. Wie eine derartige Klage aufzubereiten ist, wie die Rechtsprechung hierzu steht und welche Alternativen sich sonst noch anbieten, ist Gegenstand des Seminars.

Ein anderes zu besprechendes spannendes Thema ist die Nachweisproblematik von psychischen Schäden im Anschluss von Verkehrsunfällen/ärztlichen Behandlungsfehlern/Fehlern bei der Pflege – hier auch im Zusammenhang im Umgang mit dem medizinischen Sachverständigen. Besprochen wird zudem anhand aktueller Fallbeispiele, z. B. OLG Dresden (7.11.23 – 4 U 1217/23 –) ob und ggf. unter welchen Umständen eine Haftungserweiterung erfolgen kann, wenn der psychische Schaden beim Angehörigen des Verkehrsunfallopfers/des Patienten auftritt.

Termin / Kursort

Di., 07.07.2026
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 07.07.2026 13:30 bis 16:15 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Hans-Günter Ernst, Vors. Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf
Preise
Preis für 2,5h (Online Seminar)
119,00 € zzgl. USt.
Preis für Junganwalt/wältin für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.