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Bauinsolvenzrecht
auf Merkzettel setzen
Veranstalter:
HERA Fortbildungsinstitut
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
Insolvenz- und Sanierungsrecht
§15 FAO Stunden:
5 Std.
Präsenzkurs
auf Merkzettel setzen
235,00 €
zur Buchung
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Kursbeschreibung
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Bau- und Architekten- und Insolvenzrecht (5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten:
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme hier.
Gliederung:
Statistik Bauinsolvenzen in Deutschland
Das Insolvenzverfahren
Insolvenzgründe
Insolvenzantragsverfahren
Insolvenzantrag und die Auswirkungen auf den Bauvertrag
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Rechtstellung des Schuldners
Starker / Schwacher Insolvenzverwalter
Fortführung des Bauvertrages
Restabwicklungsvereinbarung
Aufrechnungsmöglichkeiten
Kündigungsmöglichkeiten durch den Besteller
Nach BGB (Freie Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund)
Nach VOB/B
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wahlrecht des Insolvenzverwalters § 103 InsO
Aufspaltung des Bauvertrages § 105 InsO
Insbesondere insolvenzrechtlicher / baurechtlicher Meinungsstand zu den Auswirkungen auf die Mängelansprüche
Abrechnung und Abwicklung des nicht fortgeführten Bauvertrages
aa. Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung (kein Abrechnungsverhältnis durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
bb. Aufrechenbare Gegenforderungen des Bestellers
Aufrechnungsvoraussetzungen, insbesondere § 95 I S. 3 InsO
Ansprüche wegen Mängeln
Restfertigstellungsmehrkosten
Vertragsstrafe / Verzug
Sicherheiten
Bautypische Probleme des Insolvenzanfechtungsrechts
Entgegennahme von Leistungen des Schuldners und anschließende Aufrechnung gegen hieraus resultierende Forderungen
Anfechtung gegenüber dem Globalzessionar („Werthaltigmachen“ von Forderungen)
Direktzahlungen
Prozessuale Besonderheiten
Prozessunterbrechung
- § 240 ZPO im Antragsverfahren / im eröffneten Verfahren
Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsgerichtsvereinbarung
Aufnahme eines Aktivprozesses durch den Insolvenzverwalter
Feststellungsklage des Insolvenzgläubigers und Streitwert
Referentin:
Incoronata Cruciano, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architekten und Handels- und Gesellschaftsrecht, Schiebe und Collegen, Rechtsberatung Insolvenzverwaltung Sanierung, Frankfurt a.M.
Termin / Kursort
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