Arzthaftungsprozesse können sich über Jahre, teils Jahrzehnte, hinziehen. Der Gesetzgeber hat den Betroffenen einen Anspruch auf Geldentschädigung gegeben, wenn die Rüge des überlangen Verfahrens berechtigt ist. Da nur wenige Parteien und Anwälte diese Möglichkeit nutzen, kursiert die Mär, dass dann wohl alle mit der Verfahrensdauer zufrieden sind. In einem Fall habe ich noch während des laufenden Arzthaftungsprozesses geklagt. Ich berichte gerne von meinen Erfahrungen und gebe auch taktische Hinweise. Schwierig war schon die Ermittlung, wer überhaupt außergerichtlich anzuschreiben und im Prozess zu verklagen ist ....