Onlineseminar2.5 Std.Medizinrecht

„Praxis und Taktik im Arzthaftungsrecht“ : Fachärztlicher Standard, Fehlerbegriff, Beweislasten und Kausalität – eine fallorientierte Analyse mit diversen Tipps

Angeboten von Fachanwalt-Fortbildungen ComesReferent: Karin Comes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Notarin a.D.
Rechtsgebiet:
Medizinrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
99,00 €

Kursbeschreibung

Der Vortrag stellt anhand eigener Fälle die Bedeutung dieser bekannten zentralen Punkte im Arzthaftungsfall dar.

Hierbei geht es nicht vorrangig um die Darstellung hinreichend bekannter Definitionen oder der Rechtsprechung dazu, sondern es wird aus der anwaltlichen Praxis heraus erörtert, welche Details unserer Aufmerksamkeit bedürfen.

So stürzen sich Patientenanwälte häufig auf Vorgaben der Leitlinien, um Abweichungen in der Behandlung als Fachärztliche Standardunterschreitung zu geißeln. Diese Argumentation greift häufig zu kurz. Denn erstens kann jeder Arzt davon abweichen, wenn er dies begründet – wobei die Begründung häufig fehlt, aber auch noch nachgeliefert werden kann. Zum anderen sind Leitlinien das Ergebnis jahrelanger Übung und Überzeugung, dass ein bestimmtes Vorgehen in der Behandlung am besten ist. Deshalb beachten Arzthaftungskammern zunehmend auch den „Konsens der Fachgesellschaften“ als Vorgabe für den ärztlichen Standard.

Gutachter beziehen sich manchmal auf Leitlinien, die erst nach der zu bewertenden Behandlung veröffentlicht wurden oder auf veraltete Leitlinien. Beides ist kritisch zu würdigen.

Ebenso kritisch ist zu würdigen, welche Bedeutung das Gericht den Leitlinien in der Urteilsbegründung beimisst.

Die Abgrenzung der Fehlerarten und die Einordnung als einfacher oder grober Fehler hat prozessentscheidende Auswirkungen auf den Klageerfolg, da hiervon die Beweislast für die Kausalität zum Primärschaden abhängt.

Es werden taktische Hinweise erteilt, welche Nachfragen zu stellen sind, wenn der Gutachter zwar Fehler benennt, diese aber später in seinen Antworten doch nicht als Fehler einordnet oder nur als einfache Fehler – möglicherweise noch mit der Bemerkung, es „falle ihm schwer, zu sagen, dass es sich um einen groben Fehler handelt“.

Und wie erklärt man dem Mandanten, dass trotz eines festgestellten groben Behandlungsfehlers dieser doch nicht kausal für den Schaden war?

Termin / Kursort

Online

Di., 15.09.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 15.09.2026 17:00 bis 19:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Karin Comes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Notarin a.D.
Preise
Normalpreis
99,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.