PraxisRadar Verkehrsrecht (14.04.2026)
Verkehrsstrafrecht & OWi – aktuell, relevant, praxisnah für Sie aufbereitet
Wer im Verkehrsrecht arbeitet, weiß: In der Praxis entscheidet selten das „große Ganze“ - argumentativ im Vordergrund stehen Aktualität und Details. Neueste Rechtsprechung, legislative Veränderungen, und dynamische technische Entwicklungen in Bezug auf Messsysteme, Auswertung und Forensik verändern fortlaufend die Anforderungen an Beweisführung und Verteidigung. Wer neue Linien früh erkennt und sauber einordnet, gewinnt im Einzelfall Zeit, Argumentationsvorsprung und oft den entscheidenden Ansatzpunkt.
PraxisRadar Verkehrsrecht ist das regelmäßige Online-Update für Fachanwältinnen und Fachanwälte: ein kompakter Termin alle zwei Monate, der die wirklich relevanten Neuerungen im Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht bündelt, strukturiert einordnet und konsequent in praxisverwertbare Konsequenzen übersetzt. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Technik werden dabei bewusst über wechselnde Schwerpunkte miteinander verknüpft.
Ihr Nutzen: Nach 120 Minuten haben Sie einen klaren Überblick darüber, was gerade relevant wird und welche Ansätze Sie in laufenden und kommenden Mandaten sofort nutzbar machen können.
Was Sie erwartet:
- Rechtsprechung: neue Entscheidungen mit klaren Praxisfolgen - Beweisanforderungen, Beweisverwertungsfragen, revisionsrechtliche Fallstricke, Argumentationslinien
- Materielles Recht kompakt: Präzision in dogmatische Fragen kann den Unterschied machen zwischen Schuld und Freispruch - Ob Verschleifungsverbot oder Gefahrzusammenhang, bleiben Sie nebenbei fit in den Grundlagen.
- Gesetzgebung & Tendenzen: Änderungen, Reformvorhaben und politische Linien – Erhalten Sie zeitnah eine Einordnung, welche Auswirkungen sich bereits in Rechtsprechung und Praxis abzeichnen.
- Technik & Beweisfragen: aktuelle technische Themen als forensische Realität - Neue Messsysteme, Entwicklungen in Dokumentation und Auswertung sowie KI-bezogene Entwicklungen werden vorgestellt und hinsichtlich ihrer Praxisrelevanz eingeordnet.
- Praxis-Transfer: Systematisch aufbereitete Argumentationslinien, Checklisten, Formulierungsimpulse – Behalten sie im Schriftlichen wie in der Hauptverhandlung immer den Überblick und damit die Initiative
Anmerkung: Der Referent berücksichtig gerne Anregungen und Fragen der Teilnehmenden. Diese können Sie im Vorfeld an die folgende E-Mail-Adresse übersenden: seminar@anwaltverlag.de; wir leiten die Anfragen gerne an Herrn Theis weiter.
Zielgruppe: Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für Verkehrsrecht
Normalpreis: 99,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreis für Abonnenten des Infobriefs VRR - VerkehrsRechtsReport sowie Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht: 89,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Alle Termine im Überblick – jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr:
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 10.02.2026
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 14.04.2026
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 09.06.2026
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 11.08.2026
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 13.10.2026
- PraxisRadar Verkehrsrecht am 08.12.2026
Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Malte Theis
Richter am Amtsgericht; Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl
… trat 2011 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2013 war er zunächst als Beisitzer einer Schwurgerichtskammer sowie in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn und sodann bei dem Amtsgericht Euskirchen schwerpunktmäßig mit Strafsachen und Freiheitsentziehungssachen befasst. Von 2014 bis 2018 und sodann wieder ab 2020 war er zudem zuständig für sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des Sprengels Euskirchen und hat sich hierbei insbesondere auf Verkehrsstraftraten und Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. In den Jahren 2018 bis 2020 war Herr Theis bei dem Verwaltungsgericht Köln, dort u.a. in der Kammer für Beamtenrecht, tätig.
Über jahrelange intensive Zusammenarbeit mit Strafverteidigern und tausende Stunden Hauptverhandlungsleitung hat Herr Theis sich intensiv auch mit der Perspektive des Anwalts vor Gericht auseinandergesetzt und die Kommunikation der professionellen Prozessbeteiligten untereinander in den Fokus gesetzt. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fortbildungsreferent bildet daher stets die Förderung von Transparenz und planerischem Verständnis für den Prozess mit dem Ziel eines effektiven und dem Mandanten nützlichen Ausschöpfens der Gestaltungsrechte der Verteidigung auf der Grundlage dogmatisch fundierter, aber immer auch praxisbezogener Rechts- und Rechtsprechungskenntnis.
Herr Theis prüft als Mitglied der Justizprüfungsämter Köln und Düsseldorf regelmäßig im juristischen Staatsexamen. Er unterrichtet des Weiteren Bundespolizeibeamte als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie im Rahmen von Fortbildungslehrgängen für Aufstiegsbeamte in den Bereichen Staats- und Verfassungsrecht, Haftrecht und Strafprozessrecht. Zuletzt ordentlicher Referent des Verkehrsgerichtstages 2024 in Goslar ist Herr Theis unter anderem Mitautor des im ZAP-Verlag erschienenen und von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. herausgegebenen Werks „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“.
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