Praxisüberblick: Unterhalt im ersten Halbjahr 2026

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
280,00 €

Kursbeschreibung

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Seminarleistungen

Umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen (teils ausgedruckt und in Gänze im GJI-Downloadcenter abrufbar mit Suchfunktion), unlimitierte Tagungsgetränke, Begrüßungsimbiss (Kaffee, Tee, Croissants, Butterbrezeln), Kaffeepause mit Verpflegung (z.B. Obstsalat, Kuchen, belegte Brötchen, Joghurt), Teilnahmezertifikat gem. § 15 FAO und GJI-Betreuung vor Ort.

GJI-Mehrwert
Wie gut kennen Sie sich mit den aktuellen Entwicklungen zum Unterhaltsrecht aus? Eine Rechts-/Fachanwaltskanzlei hat tagtäglich mit den unterschiedlichsten Rechtsmaterien zu tun. Um diese Mandate/Beratungen sachgerecht und kompetent zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllen zu können, bedarf es stets der genauen Kenntnis der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Verknüpfungen zum einschlägigen Verfahrensrecht. Zwei aktuelle Entscheidungen des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verändern die familienrechtliche Praxis grundlegend. Wer Unterhaltsmandate bearbeitet, kommt an diesen Beschlüssen nicht vorbei. Mit den Entscheidungen vom 18. März 2026 (XII ZB 227/25) und 15. April 2026 (XII ZB 415/25) setzt der BGH neue Maßstäbe und etabliert neue Systeme. Für die Berechnung des Kindesunterhaltes bei Betreuung des Kindes im Wechselmodell gibt es zwar immer noch keine gesetzliche Regelung, aber präzise Vorgaben des BGH. Die Auswirkungen dieser Betreuung im Wechselmodell auf den Anspruch eines geschiedenen Elternteils aus § 1570 BGB auf Ehegattenunterhalt oder eines unverheirateten Elternteils auf Partnerunterhalt nach § 1615l BGB sind jedoch in der Literatur intensiv diskutiert, ohne dass sich hier eine einheitliche Meinung herausgebildet hätte. Der BGH hat jetzt in seinem Beschluss v. 18.3.2026 (XII ZB 227/25) die Gelegenheit nutzen können, in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung des OLG Koblenz v. 30. April 2025 (13 UF 397/24, FamRZ 2026, 29) hier eine für die familienrechtliche Praxis wichtige Klarstellung zu schaffen. Ebenso unklar und umstritten sind zwei weitere Fragen, die der BGH mit seiner Entscheidung v. 15.04.2026 (XII ZB 415/25) klären konnte. Wie wird das Kind beim Wechselmodell in einem Unterhaltsrechtsstreit der Eltern vertreten und wie wird bei einer erweiterten Mitbetreuung, die aber nicht ein paritätisches Wechselmodell erreicht, der Barunterhalt bemessen. Online anmelden Karte ansehen

Termin / Kursort

Berchtesgaden

Fr., 04.09.2026
Kempinski Berchtesgaden
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 04.09.2026 12:30 bis 18:15 Uhr
Veranstaltungsort
Kempinski Berchtesgaden
Hintereck 1
83471 Berchtesgaden
Referent
  • Nicole Siebert | Richterin am OLG München (Familiensenat)
  • Christoph Meyer | Rechtsanwalt + Fachanwalt FamR + Fachanwalt SteuerR
Preise
Sonderpreis (anstatt 295,– Euro)
280,00 € zzgl. USt.