Privilegierte Vorhaben im Miet- und WEG-Recht gem. §§ 20 WEG und 554 BGB (10.11.2026)
Die §§ 554 BGB und 20 WEG eröffnen Mietern bzw. Miteigentümern einer WEG-Anlage erhebliche Handlungsmöglichkeiten. Für die darin aufgeführten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Elektrofahrzeuge, Einbruchschutz, Balkonkraftwerke und schnelles Telekommunikationsnetz wurden dem Mieter bzw. Miteigentümer konkrete Anspruchsgrundlagen an die Hand gegeben.
Im Webinar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Normen genau beleuchtet. Welche Pflichten und Rechte ergeben sich zu Beginn des Mietverhältnisses für Vermieter und Mieter? Muss der Vermieter einer diesbezüglichen Forderung des Mieters uneingeschränkt nachkommen, oder findet eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter sowie den übrigen Bewohnern des Hauses statt?
Des Weiteren werden die Kosten der Errichtung und der Wartung/Unterhaltung eingehend besprochen. Dabei wird untersucht, wer die Haftung für selbst errichtete Anlagen im Innenverhältnis und nach außen trägt. Wie gestaltet sich die Eigentumslage bei fest eingebauten Anlagen? Bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich sodann die Problematik der Verpflichtung und ggf. der Kosten des Rückbaus. Kann der Vermieter den Verbleib der Einrichtung verlangen? Auch dabei stellen sich Fragen nach Entschädigung, ggf. Gewährleistung und Haftung.
Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Webinar!
Zielgruppe: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Mietrecht
Datum: 10.11.2026 Dauer: 2,5 Std. / 15:00–17:30 Uhr
Preis pro Teilnehmer: 109,00 EUR (zzgl. MwSt.) inklusive Skript und Zugriff auf die Videoaufzeichnung.
Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihre Referentin: Dr. Ulrike Golbs
Dr. Ulrike Golbs ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt große und kleine Wohnraum- und Gewerbevermieter, aber auch Mieter beider Mietverhältnisse. Schwerpunkte ihrer Arbeit bilden im Mietrecht Vertragsgestaltungen und Betriebskostenprüfungen. Darüber hinaus ist sie als Vertrauensanwältin im Bauherrenschutzbund auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig.
Als Vertretungsprofessorin an der Hochschule Zittau/Görlitz der Fakultät Wirtschaft/ Immobilienwirtschaft liegt ihr Fokus auf dem Miet- und Baurecht.
Frau Dr. Golbs publiziert regelmäßig in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) und ist seit vielen Jahren als Referentin zur Fortbildung von Anwälten und Immobilienverwaltern tätig.
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