Prof. Dr. Gehrlein: Must Knows im Insolvenzanfechtungsrecht 2022 (5 Zeitstunden)

Rechtsgebiet:
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
158,00 €
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Kursbeschreibung

Prof. Dr. Gehrlein: Must Knows im Insolvenzanfechtungsrecht 2022 (5 Zeitstunden)

Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim



Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtungsrecht erfahren in der Corona-Krise eine ganz neue Dynamik. Bewährte Grundsätze, aber auch durch § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 COVInsAG bedingte gravierende Neuerungen sind zu beachten. Das Seminar Insolvenzanfechtung bringt die Teilnehmer anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auf den neusten Stand.

Im Einzelnen:

Ausgangspunkt der Gläubigerbenachteiligung als Grundvoraussetzung jeder Anfechtung (§ 129 InsO)
•    Benachteiligung aller, nicht nur einzelner Gläubiger
•    Heilung einer Gläubigerbenachteiligung

Wichtige Ergänzung des § 129 InsO durch § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG: Fiktion fehlender Gläubigerbenachteiligung für Rückgewähr und Besicherung im Aussetzungszeitraum gewährter Kredite
•    Keine Einschränkende Auslegung der Vorschrift

Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO bei Erfüllung und Besicherung von Forderungen innerhalb der kritischen Zeit von drei Monaten vor und nach Antragstellung
•    Klärung der subjektiven und objektiven Anfechtungsvoraussetzungen
•    Begriff der Deckungshandlungen
•    Person des Anfechtungsgegners
•    Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung bei Zahlung im Konzern

Wichtige Ergänzung der §§ 130, 131 InsO durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG
•    Unanfechtbarkeit im Aussetzungszeitraum bis 30. September 2020 bewirkter Deckungshandlungen auch bei Wissen um Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
•    Wegfall des Privilegs bei Kenntnis der gescheiterten Sanierung

Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO als Anfechtungstatbestand bei Deckungen außerhalb der kritischen Zeit
•    Nachweis der subjektiven Voraussetzungen
•    Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Indiz der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
•    Gegenindiz des ernsthaften, aber gescheiterten Sanierungsversuchs
•    Unanfechtbarkeit bei Bargeschäft

Die Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung
•    Begriff der Unentgeltlichkeit
•    Rechtsgrundlose Zahlungen
•    Unentgeltlichkeit im Zwei- und Dreipersonenverhältnis

Die Erstattung von Gesellschafterdarlehen und anderen Gesellschafterfinanzierungsleistungen wird durch § 135 InsO anfechtbar gestellt
•    Darlehen und darlehensgleiche Forderung
•    Gesellschaftergleiche Dritte
•    Heilung von Erstattungsleistungen

Termin / Kursort

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