Prof. Dr. Jacoby: Spezialseminare zur WEG-Reform 2020, Teil 3: Bauen und Kostenverteilung nach dem WEMoG
Referent: Prof. Dr. Florian Jacoby, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht der Universität Bielefeld
Die umfassende Reform des WEG durch das WEMoG vom 16.10.2020 (BGBl. I, S. 2187) ist am 1. Dezember 2020 mit nur wenigen Übergangsregelungen in § 48 WEG in Kraft getreten. Das neue WEG gilt also überwiegend sofort und beeinflusst die Abwicklung von WEG-Mandaten fundamental.
Eines der Kernziele des WEMoG war es, bauliche Maßnahmen zu erleichtern, die über die Erhaltung hinausgehen. Rechtspolitische Treiber waren E-Mobilität, Barrierereduzierung und Einbruchsschutz. Die neuen Regelungen zum Baubeschluss sowie Nutzen- und Kostenverteilung in §§ 20 f. WEG werden sich in der Praxis bewähren müssen. Darüber hinaus wurde aber auch Beschlusskompetenz in § 16 WEG geschaffen, Kostenverteilungsschlüssel für Erhaltungsmaßnahmen zu ändern. Schließlich sind die Grundlagen des Bauens auch davon betroffen, dass die Reform die Sondereigentumsfähigkeit erweitert hat.
Alle diese grundlegenden Änderungen werden mit ihren Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis und Mandatsbearbeitung vorgestellt. Für Baumaßnahmen und Kostenverteilung werden zu den Neuregelungen auch Beschlussvorschläge gemacht, um die Handhabbarkeit dieser Bestimmungen in der Praxis zu veranschaulichen.