Prof. Dr. Karl Maier: Aktuelle Rechtsprechung zur Kaskoversicherung und Quotenvorrecht

Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
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Kursbeschreibung

Prof. Dr. Karl Maier: Aktuelle Rechtsprechung zur Kaskoversicherung und Quotenvorrecht
Referent: Prof. Dr. Karl Maier, Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln


Bei einem Verkehrsunfall stellt sich natürlich in erster Linie die Frage, ob der Schaden beim Unfallgegner liquidiert werden kann. Ist dies nicht (vollständig) der Fall oder gibt es keinen ersatzpflichtigen Unfallgegner (etwa bei einer Kollision mit einem Baum) ist zu prüfen, ob der Mandant eine Kaskosicherung abgeschlossen hat. Wird diese in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob es eine Rolle spielt, dass nicht der Kaskoversicherte selber gefahren ist. Muss sich also der Kasko-VN das Verhalten eines (beispielsweise alkoholisierten) Fahrers zurechnen lassen, kann der Fahrer ggf. von der Kaskoversicherung in Regress genommen werden und wie ist eine etwa doch vom Unfallgegner erlangte Summe mit der eigenen Kaskosicherung zu verrechnen?

Im Einzelnen:

1. Muss sich der VN das Verhalten anderer Personen zurechnen lassen? (OLG Karlsruhe r+s 2013, 121)

2. Wann gehen Ansprüche des VN auf den Kaskoversicherer über und wann kann dieser den Fahrer in Regress nehmen (OLG Braunschweig r+s 2018, 593) KG Berlin r+s 2022, 162

3. Grundfragen bei der Abrechnung des Kaskoschadens inkl. Quotenvorrecht (KG Berlin r+s 2022, 162; OLG Zweibrücken 1 U 208/19; AG Geldern 1 C 35/19)


Termin / Kursort

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