Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Medizinrecht" (3 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Zahnarzthaftungsprozesse sind unbeliebt. Das gilt sowohl für die damit befassten Gerichte sowie die prozessuale Vertretung der Parteien. Das mag u. a. daran liegen, dass sich kaum jemand auf den eigenen Zahnarztbesuch freut. In den zivilrechtlichen Verfahren, die der Referent regelmäßig betreut, verhält sich die große Masse der Verfahren über nicht passenden Zahnersatz. Es gibt häufig Streit darüber, ob es überhaupt und ggf. in welchem Umfang zumutbar ist, Nachbesserungsmaßnahmen zu dulden. Schließlich ist man mit dem primären Behandlungsergebnis ohnehin schon unzufrieden. Das Vertrauensverhältnis zum Behandler marodiert stetig. Hinzu kommt, dass es neben einem angemessenen Schmerzensgeld häufig um das liebe Geld geht, denn Zahnersatz ist teuer und wird meist nur teilweise von den Kassen bezuschusst. Auf der Behandlerseite ist dann oft die Überraschung groß, wenn erstmals im Prozess aufgezeigt wird, dass der Haftpflichtversicherer für Honorarfragen nicht zuständig ist.
Dozent: Dirk Hüwe, Fachanwalt für Medizinrecht
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