Kein Strafprozess ohne Frage. Kein Strafprozess ohne Protokoll.
Und doch: Kaum ein anderer Bereich der gerichtlichen Praxis ist so selbstverständlich – und zugleich so fehleranfällig – wie die Befragung durch das Gericht, die Ausübung des Fragerechts durch andere Prozessbeteiligte und das Protokoll.
Gerade auch im Strafprozess entscheidet die Art, wie Fragen gestellt und Anträge, Beanstandungen, Aussagen etc. protokolliert werden, nicht selten über das Ergebnis des Verfahrens. Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, die damit verbundenen Rechte im Interesse des Mandanten sicher und effektiv wahrzunehmen. Dazu gehört, gerichtliche Fehler und unzulässige Fragen zu erkennen, zu bewerten und ggf. durch gezielte Anträge, Erklärungen oder Beanstandungen angemessen zu reagieren. Ein souveränes Auftreten setzt fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten, Chancen und Grenzen des Fragerechts und der Protokollierung voraus. Dieses Praktikerseminar setzt genau hier an.
Themenauswahl:
- Fragerecht
- Frageberechtigte
- Frageadressat
- Befragung durch das Gericht
- Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung
- Form, Inhalt und Umfang des Fragerechts
- Vorhalte
- Unterbrechung des Fragerechts des Anwalts
- Beanstandung von Fragen (des Anwalts)
- Beanstandungsrecht/-pflicht des Vorsitzenden
- Beanstandungsrecht der übrigen Prozessbeteiligten
- Unzulässige Fragen
- Missbräuchliche Beanstandung des (gerichtlichen) Fragerechts
- Protokollierung
- Protokollierung der Hauptverhandlung
- Einflussnahmemöglichkeiten der Verteidigung
- Inhaltsprotokoll
- Wörtliche Protokollierung
- Festschreibung der Einlassung des Angeklagten
- Mitschriften des Verhandlungsinhalts
- Protokollierung von Vernehmungen
- Protokollierung von Falschaussagen/Straftaten
- Abschriften vom Protokoll, Fertigstellung