Seit Jahrzehnten diskutieren Ärzte (und Juristen) darüber, ob ein Arzt einen Patienten ausschließlich über Fernkommunikationsmittel behandeln darf.
Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie wichen die Bedenken der schieren Notwendigkeit – jedenfalls für Erkältungskrankheiten. Zum Standard gehört die Fernbehandlung damit noch lange nicht.
In der Veranstaltung werden die historischen Entwicklungen des ärztlichen Berufsrechts erläutert und der aktuelle Stand dargestellt.
Dem schließt sich eine Betrachtung der Haftung an, die immer dann eine wesentliche Rolle spielt, wenn der sog. Facharztstandard unterschritten wird.
Schließlich wird aufgezeigt, in welcher Wechselwirkung die Telemedizin zu anderen Rechtsgebieten steht, insb. Datenschutz- und Datensicherheit sowie Sozialrecht.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen Mandaten befassen oder medizinrechtlich interessiert sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser