Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht - Selbststudium 2026 - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

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    Fragen zur Entscheidung 1 (BAG, Urteil vom 15.07.2025 – 9 AZR 112/24)

  1. Aus welchem Grund hat der Senat die Annahme des Landesarbeitsgerichts verworfen, § 30 Abs. 2 TVN-BA sei wegen Unbestimmtheit unwirksam?
  2. Welche Auslegung des Begriffs ‚monatliche Ausbildungsvergütung' legt das BAG § 30 TVN-BA zugrunde?
  3. Warum hat das BAG den Rechtsstreit nicht selbst abschließend entschieden, sondern zurückverwiesen?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BAG Beschl. v. 25.2.2025 – 1 ABR 33/23)

  4. Welche dogmatische Grundlage nennt das BAG dafür, dass der Betriebsrat in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verlangen kann?
  5. Welche Aussage trifft das BAG zum Umfang des Beteiligungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei Ein- und Umgruppierungen im tarifpluralen Betrieb?
  6. Weshalb musste die Arbeitgeberin den Betriebsrat nach Auffassung des BAG nicht über die Grundlagen der Mehrheitsfeststellung iSv. § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG informieren, um eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu gewährleisten?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BAG Urt. v. 15.7.2025 – 9 AZR 198/24)

  7. Auf welchen tragenden dogmatischen Ansatz stützt das BAG die Annahme, dass die Parteien den gesetzlichen Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung wirksam abbedungen haben?
  8. Warum greift nach der Entscheidung eine ‚ergänzende' Anwendung von § 28 Abs. 7 AVR-DD zum Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs im Langzeiterkrankungsfall nicht ein?
  9. Welche zentrale Begründung nennt das BAG dafür, dass kirchliches Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV) der Anwendung staatlicher Auslegungsregeln auf den Arbeitsvertrag nicht entgegensteht?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BAG Urt. v. 8.5.2025 – 8 AZR 299/24)

  10. Warum lag nach Auffassung des BAG zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters vor, diese aber keinen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG begründet?
  11. Welches legitime Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG erkennt das BAG als tragend für die Ablehnung der Bewerbung an?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BGH Urt. v. 23.4.2025 – AnwZ (Brfg) 41/24)

  12. Aus welchem zentralen Grund hat der BGH die Zulassung der Beigeladenen als Syndikusrechtsanwältin aufgehoben?
  13. Wann kommt nach der Entscheidung ausnahmsweise ein Arbeitnehmerstatus einer GmbH-Geschäftsführerin überhaupt in Betracht?

    Fragen zur Entscheidung 6 (BAG Urt. v. 20.2.2025 – 6 AZR 155/23)

  14. Welche zentrale Rechtsfolge hat das BAG aus der Unwirksamkeit der Höchstaltersgrenze in Nr. 6 Abs. 7 Satz 1 SR-L gezogen?
  15. Welche Begründung ist für das BAG ausschlaggebend, um die Altersgrenze (45 Jahre bei Einstellung) nicht nach § 10 Satz 1 AGG zu rechtfertigen?