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Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024) - 2,5 Stunden
Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5
Fragen zur Entscheidung 1 (OLG Bamberg Urt. v. 24.8.2023 – 12 U 58/22):
Welche Aussage ist zutreffend?
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B dann in den Bauvertrag wirksam einbezogen, wenn der Auftraggeber auf das Bestehen der VOB/B hingewiesen wird.
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B in den Bauvertrag nur dann wirksam einbezogen, wenn sie ihm tatsächlich zur Kenntnis gebracht wird.
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B in den Bauvertrag nur dann wirksam einbezogen, wenn sie ihm tatsächlich zur Kenntnis gebracht wird und der Auftraggeber die Kenntnisnahme schriftlich bestätigt.
Welche Handlung hätte im vorliegenden Fall zur Aufgabe des Bodenlegers gehört?
Er hätte Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen müssen. Die Entnahme eines Bohrkerns wäre nicht erforderlich gewesen
Er hätte Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen und einen Bohrkern entnehmen müssen.
Er hätte weder Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen noch einen Bohrkern entnehmen müssen.
Welche Schäden werden vom Anspruch aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB erfasst, sofern dieser neben dem Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht wird?
Alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung voraussichtlich entstehend werden und die durch Nachbesserung nicht beseitigt werden können.
Keine, da der Anspruch aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB nicht neben dem Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht werden kann.
Alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch Nachbesserung nicht beseitigt werden können.
Fragen zur Entscheidung 2 (BGH Urt. v. 22.6.2023 – VII ZR 881/21):
Welche Auffassung vertritt der BGH in vorliegender Entscheidung?
Die Beweissicherung und damit die Unterbrechung der Verjährung bei mehreren, voneinander unabhängigen Mängeln desselben Bauvorhabens endet mit dem Abschluss der Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel, auch wenn die verschiedenen Mängel und Sachverständigengutachten Gegenstand nur eines, formal zusammengefassten Verfahrens geworden sind.
Die Beweissicherung und damit die Unterbrechung der Verjährung bei mehreren, voneinander unabhängigen Mängeln desselben Bauvorhabens endet nicht mit dem Abschluss der Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel, sondern erst mit der Beendigung der gesamten Beweisaufnahme.
Für welche Mängelrechte ist die Verjährung durch ein selbständiges Beweisverfahren gehemmt?
Nur für die Mängelrechte, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.
Für sämtliche Mängelansprüche aus dem betreffenden Werkvertrag.
Für sämtliche Mängelansprüche zwischen den Parteien, gleich aus welchem Vertrag.
Welche Aussage trifft der BGH in Bezug auf die Anschlussrevision?
Für den erforderlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Anschluss- und Hauptrevision reicht es aus, dass die Ansprüche auf derselben Vertragsgrundlage beruhen und daher beide jeweils von Anfang an Gegenstand des Verfahrens waren.
Für den erforderlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Anschluss- und Hauptrevision reicht es nicht aus, dass die Ansprüche auf derselben Vertragsgrundlage beruhen und daher beide jeweils von Anfang an Gegenstand des Verfahrens waren.
Fragen zur Entscheidung 3 (OLG Koblenz Urt. v. 15.12.2022 – 1 U 516/22):
Welche Aussage ist zutreffend?
Eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung muss nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium noch einmal wiederholt werden.
Ob eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium wiederholt werden muss, lässt das Gericht ausdrücklich offen.
Eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung muss nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium nicht wiederholt werden.
Was gilt in Bezug auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Ersatzvornahme und Abrechnungsverhältnis?
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme muss das Abrechnungsverhältnis noch nicht entstanden sein.
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme muss das Abrechnungsverhältnis bereits entstanden sein.
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme darf das Abrechnungsverhältnis noch nicht entstanden sein.
Führt das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses?
Das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung im Wege der Ersatzvornahme führt ohne weiteres zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses.
Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung im Wege der Ersatzvornahme führt nicht zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses.