Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024) - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Fragen zur Entscheidung 1 (OLG Bamberg Urt. v. 24.8.2023 – 12 U 58/22):

  1. Welche Aussage ist zutreffend?
  2. Welche Handlung hätte im vorliegenden Fall zur Aufgabe des Bodenlegers gehört?
  3. Welche Schäden werden vom Anspruch aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB erfasst, sofern dieser neben dem Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht wird?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BGH Urt. v. 22.6.2023 – VII ZR 881/21):

  4. Welche Auffassung vertritt der BGH in vorliegender Entscheidung?
  5. Für welche Mängelrechte ist die Verjährung durch ein selbständiges Beweisverfahren gehemmt?
  6. Welche Aussage trifft der BGH in Bezug auf die Anschlussrevision?

    Fragen zur Entscheidung 3 (OLG Koblenz Urt. v. 15.12.2022 – 1 U 516/22):

  7. Welche Aussage ist zutreffend?
  8. Was gilt in Bezug auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Ersatzvornahme und Abrechnungsverhältnis?
  9. Führt das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses?

    Fragen zur Entscheidung 4 (OLG Celle Urt. v. 18.1.2023 – 14 U 51/22):

  10. Zu welchem Ergebnis kommt das Gericht in Bezug auf den Besteller, der versehentlich den vollen, nicht um die Bauabzugssteuer verminderten Werklohn gezahlt hat?
  11. Wann gilt eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BGH Urt. v. 13.4.2023 – III ZR 215/21):

  12. Welche Aussage ist zutreffend?
  13. Welchen Grund führt das Gericht dafür an, dass das Bauunternehmen im konkreten Fall nicht als Verwaltungshelfer tätig geworden ist?

    Fragen zur Entscheidung 6 (OLG Hamm Urt. v. 18.8.2022 – 24 U 51/20):

  14. Zu welcher Auffassung gelangt das Gericht in Bezug auf etwaige Hinweispflichten des Bauunternehmens?
  15. Was ist nach den Ausführungen des Sachverständigen in der genannten Entscheidung die übliche Lebensdauer von gepflasterten Straßen, d.h. wie lange durfte die Kommune mit einer uneingeschränkten Funktionalität rechnen?