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Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024) - 5 Stunden
Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5
Fragen zur Entscheidung 1 (OLG Bamberg Urt. v. 24.8.2023 – 12 U 58/22):
Welche Aussage ist zutreffend?
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B dann in den Bauvertrag wirksam einbezogen, wenn der Auftraggeber auf das Bestehen der VOB/B hingewiesen wird.
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B in den Bauvertrag nur dann wirksam einbezogen, wenn sie ihm tatsächlich zur Kenntnis gebracht wird.
Ist der Auftraggeber im Baubereich nicht bewandert, ist die VOB/B in den Bauvertrag nur dann wirksam einbezogen, wenn sie ihm tatsächlich zur Kenntnis gebracht wird und der Auftraggeber die Kenntnisnahme schriftlich bestätigt.
Welche Handlung hätte im vorliegenden Fall zur Aufgabe des Bodenlegers gehört?
Er hätte Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen müssen. Die Entnahme eines Bohrkerns wäre nicht erforderlich gewesen
Er hätte Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen und einen Bohrkern entnehmen müssen.
Er hätte weder Erkundigungen zur Beschaffenheit des Bodens einholen noch einen Bohrkern entnehmen müssen.
Welche Schäden werden vom Anspruch aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB erfasst, sofern dieser neben dem Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht wird?
Alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung voraussichtlich entstehend werden und die durch Nachbesserung nicht beseitigt werden können.
Keine, da der Anspruch aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB nicht neben dem Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht werden kann.
Alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch Nachbesserung nicht beseitigt werden können.
Fragen zur Entscheidung 2 (BGH Urt. v. 22.6.2023 – VII ZR 881/21):
Welche Auffassung vertritt der BGH in vorliegender Entscheidung?
Die Beweissicherung und damit die Unterbrechung der Verjährung bei mehreren, voneinander unabhängigen Mängeln desselben Bauvorhabens endet mit dem Abschluss der Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel, auch wenn die verschiedenen Mängel und Sachverständigengutachten Gegenstand nur eines, formal zusammengefassten Verfahrens geworden sind.
Die Beweissicherung und damit die Unterbrechung der Verjährung bei mehreren, voneinander unabhängigen Mängeln desselben Bauvorhabens endet nicht mit dem Abschluss der Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel, sondern erst mit der Beendigung der gesamten Beweisaufnahme.
Für welche Mängelrechte ist die Verjährung durch ein selbständiges Beweisverfahren gehemmt?
Nur für die Mängelrechte, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.
Für sämtliche Mängelansprüche aus dem betreffenden Werkvertrag.
Für sämtliche Mängelansprüche zwischen den Parteien, gleich aus welchem Vertrag.
Welche Aussage trifft der BGH in Bezug auf die Anschlussrevision?
Für den erforderlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Anschluss- und Hauptrevision reicht es aus, dass die Ansprüche auf derselben Vertragsgrundlage beruhen und daher beide jeweils von Anfang an Gegenstand des Verfahrens waren.
Für den erforderlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Anschluss- und Hauptrevision reicht es nicht aus, dass die Ansprüche auf derselben Vertragsgrundlage beruhen und daher beide jeweils von Anfang an Gegenstand des Verfahrens waren.
Fragen zur Entscheidung 3 (OLG Koblenz Urt. v. 15.12.2022 – 1 U 516/22):
Welche Aussage ist zutreffend?
Eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung muss nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium noch einmal wiederholt werden.
Ob eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium wiederholt werden muss, lässt das Gericht ausdrücklich offen.
Eine vor Begründung des Abrechnungsverhältnisses vorgenommene Fristsetzung muss nach dem Übergang in das Gewährleistungsstadium nicht wiederholt werden.
Was gilt in Bezug auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Ersatzvornahme und Abrechnungsverhältnis?
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme muss das Abrechnungsverhältnis noch nicht entstanden sein.
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme muss das Abrechnungsverhältnis bereits entstanden sein.
Zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme darf das Abrechnungsverhältnis noch nicht entstanden sein.
Führt das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses?
Das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung im Wege der Ersatzvornahme führt ohne weiteres zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses.
Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung im Wege der Ersatzvornahme führt nicht zum Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses.
Fragen zur Entscheidung 4 (OLG Celle Urt. v. 18.1.2023 – 14 U 51/22):
Zu welchem Ergebnis kommt das Gericht in Bezug auf den Besteller, der versehentlich den vollen, nicht um die Bauabzugssteuer verminderten Werklohn gezahlt hat?
Der Besteller, der versehentlich den vollen, nicht um die Bauabzugssteuer verminderten Werklohn gezahlt hat, kann ggf. einen Rückzahlungsanspruch gegen das Finanzamt haben. Ein Anspruch gegen den Bauunternehmer scheidet aus.
Einem Besteller, der versehentlich den vollen, nicht um die Bauabzugssteuer verminderten Werklohn gezahlt hat, stehen Im Ergebnis in der Regel keine Rückzahlungsansprüche zu.
Der Besteller, der versehentlich den vollen, nicht um die Bauabzugssteuer verminderten Werklohn gezahlt hat, kann nach Zahlung an das Finanzamt vom Bauunternehmer die Erstattung der Überzahlung beanspruchen.
Wann gilt eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen?
Dann, wenn die E-Mail tatsächlich abgerufen und gelesen wird.
Dann, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird.
Am zweiten Werktag nach der Übersendung.
Fragen zur Entscheidung 5 (BGH Urt. v. 13.4.2023 – III ZR 215/21):
Welche Aussage ist zutreffend?
Auch Mitarbeiter eines privaten Bauunternehmens können im Einzelfall Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne sein.
Mitarbeiter eines privaten Bauunternehmens können nicht Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne sein.
Mitarbeiter eines privaten Bauunternehmens sind, sofern Sie von einer Kommune mit Arbeiten für das öffentliche Straßennetz betraut sind, stets Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne.
Welchen Grund führt das Gericht dafür an, dass das Bauunternehmen im konkreten Fall nicht als Verwaltungshelfer tätig geworden ist?
Die Beklagte verfügte über einen relevanten eigenen Ausführungsspielraum.
Die Beklagte hatte selbst eine privatrechtliche Haftung angenommen.
Die Beklagte verfügte nicht über einen eigenen Ausführungsspielraum.
Fragen zur Entscheidung 6 (OLG Hamm Urt. v. 18.8.2022 – 24 U 51/20):
Zu welcher Auffassung gelangt das Gericht in Bezug auf etwaige Hinweispflichten des Bauunternehmens?
Unabhängig davon, ob eine Kommune über ein Bauamt verfügt und von einem Bauingenieur betreut wird, darf ein Bauunternehmen nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Kommune um die Notwendigkeit weiß, die Fugen gepflasterter Flächen regelmäßig zu kontrollieren und zu warten. Es hätte daher eines entsprechenden Hinweises bedurft.
Ein Bauunternehmer darf annehmen, dass eine über ein Bauamt verfügende, von einem Bauingenieur betreute Kommune um die Notwendigkeit weiß, die Fugen gepflasterter Flächen regelmäßig zu kontrollieren und zu warten.
Was ist nach den Ausführungen des Sachverständigen in der genannten Entscheidung die übliche Lebensdauer von gepflasterten Straßen, d.h. wie lange durfte die Kommune mit einer uneingeschränkten Funktionalität rechnen?
30 Jahre.
50 Jahre.
10 Jahre.