Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht - Selbststudium 2026 - 2,5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

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    Entscheidung 1 (OLG Karlsruhe Beschl. v. 20.8.2025 – 14 W 100/24)

  1. Wer trägt nach den vom Senat dargestellten Grundsätzen die Feststellungslast für das Vorliegen eines Widerrufs eines früheren Testaments?
  2. Wann liegt nach § 2258 Abs. 1 BGB ein zur Aufhebung führender Widerspruch zwischen zwei Testamenten vor?
  3. Welche Bedeutung misst der Senat der Verwendung des Begriffs ›Erbe‹ in den handschriftlichen Testamenten bei?

    Entscheidung 2 (OLG Nürnberg Endurteil v. 12.9.2025 – 1 U 2003/24)

  4. Welche Aussage trifft nach den Entscheidungsgründen zur Beweiswirkung eines elektronisch abgegebenen Empfangsbekenntnisses (eEB) des Rechtsanwalts am zutreffendsten zu?
  5. Welche zentrale dogmatische Aussage trifft der Senat zur Rückabwicklung einer gemischten Schenkung im Rahmen von § 2287 BGB, wenn der Schenkungsanteil überwiegt?
  6. Welche Aussage ist nach den Gründen zur Bewertung des Nießbrauchs im konkreten Fall zutreffend?

    Entscheidung 3 (BVerfG Beschl. v. 26.8.2025 – 1 BvR 208/23)

  7. Unter welchem Gesichtspunkt hält das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen den Anhörungsrügebeschluss (hier: Beschluss vom 22.12.2022) für unzulässig?
  8. Warum hält das BVerfG es (unter dem Willkürmaßstab) für vertretbar, die Beteiligten hinsichtlich ›aktueller Nachlassbestand‹-Informationen auf erbrechtliche Auskunftsansprüche zu verweisen?
  9. Welche Aussage trifft das BVerfG zur Möglichkeit, den noch ungeteilten Nachlass und die damit zusammenhängenden Informations- und Verwaltungsfragen erbrechtlich zu strukturieren?